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Dr. Heiko Neuhoff bleibt Datenschutz-Beauftragter des NDR

Der NDR Rundfunkrat hat Dr. Heiko Neuhoff auf seiner Sitzung am 3. Dezember 2021 auf Vorschlag des NDR Verwaltungsrates erneut zum Rundfunk-Datenschutzbeauftragten ernannt. Seine Amtszeit beträgt vier Jahre. In dieser Zeit darf er innerhalb des NDR und seiner Beteiligungsunternehmen keine anderen Aufgaben wahrnehmen.

Ute Schwiegershausen, Vorsitzende des NDR Rundfunkrats: "Herr Dr. Neuhoff ist ein allseits geschätzter Experte und hat in seiner ersten Amtszeit gezeigt, dass er über die für dieses wichtige Amt erforderliche Sachkunde und Unabhängigkeit verfügt."

Dr. Heiko Neuhoff wurde 2018 erstmals zum hauptamtlichen Rundfunk-Datenschutzbeauftragten des NDR ernannt. Er überwacht die Einhaltung der Datenschutz-Vorschriften beim NDR und bei seinen Tochter-Firmen. Bei der Ausübung seines Amtes ist Dr. Neuhoff unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Der Dienstaufsicht des NDR Verwaltungsrates untersteht er nur insoweit, als seine Unabhängigkeit bei der Ausübung des Amtes nicht beeinträchtigt wird.

Der gebürtige Hamburger studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und promovierte nach Studien-Aufenthalten in Oxford und London 2013 im Rundfunkrecht an der Universität Hamburg. Vor seiner Ernennung war er über zehn Jahre im Justiziariat des NDR tätig.


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(ps) 06.12.2021



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