ANZEIGE

LG Karlsruhe: Facebook darf User-Community vor dem Teilen von Inhalten zum Lesen auffordern
"Erst lesen, dann teilen" - eingeblendete Hinweise dieser Art seitens
Facebook sind erlaubt. Das hat das
Landgericht Karlsruhe der Betreiberin eines politischen Blogs (!) klarmachen müssen (Urteil vom 20. Jan. 2022 - Az.: 13 O 3/22 KfH).
Die Bloggerin fühlte sich durch die eingeblendeten Facebook-Hinweise (Beispiel: "Weißt du wirklich, was du da gerade teilst? Damit du umfassend informiert bist, worum es in diesem Artikel geht, nimm dir bitte die Zeit, ihn erst zu lesen") bevormundet bzw. empfand diese als abträgliches Wert-Urteil oder gar als Vorbehalt gegenüber dem journalistischen Inhalt und ging gerichtlich dagegen vor.
Die Kammer für Handelssachen machte klar, dass die Hinweise eher als neutral gefasste Erinnerung einzuordnen seien. Es wäre lebensfremd, wenn sich Nutzer:innen von einem solchen Facebook-Hinweis davon abschrecken lassen würden, den Inhalt zu teilen.
zurück
(ps) 24.01.2022
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erhalten Sie wöchentlich die wichtigsten Nachrichten und die aktuelle Ausgabe als PDF mehr...
Bestellen Sie hier die monatlich erscheinende Printausgabe mehr...
Erscheinungstermine
Hier finden Sie eine Übersicht der einzelnen Ausgaben mit den Erscheinungsterminen.