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LG Karlsruhe: Facebook darf User-Community vor dem Teilen von Inhalten zum Lesen auffordern

"Erst lesen, dann teilen" - eingeblendete Hinweise dieser Art seitens Facebook sind erlaubt. Das hat das Landgericht Karlsruhe der Betreiberin eines politischen Blogs (!) klarmachen müssen (Urteil vom 20. Jan. 2022 - Az.: 13 O 3/22 KfH).

Die Bloggerin fühlte sich durch die eingeblendeten Facebook-Hinweise (Beispiel: "Weißt du wirklich, was du da gerade teilst? Damit du umfassend informiert bist, worum es in diesem Artikel geht, nimm dir bitte die Zeit, ihn erst zu lesen") bevormundet bzw. empfand diese als abträgliches Wert-Urteil oder gar als Vorbehalt gegenüber dem journalistischen Inhalt und ging gerichtlich dagegen vor.

Die Kammer für Handelssachen machte klar, dass die Hinweise eher als neutral gefasste Erinnerung einzuordnen seien. Es wäre lebensfremd, wenn sich Nutzer:innen von einem solchen Facebook-Hinweis davon abschrecken lassen würden, den Inhalt zu teilen.

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(ps) 24.01.2022



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