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Bundesverfassungsgericht nimmt Böhmermann-Beschwerde nicht an

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Andreas Paulus, Josef Christ und Ines Härtel) hat mit Beschluss vom 26. Januar 2022 einstimmig entschieden und verkündet:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Mit der Beschwerde wollte der TV-Moderator Jan Böhmermann gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 15. Mai 2018 (Az.: 7 U 34/17) und das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10. Februar 2017 (Az.: 324 O 402/16) in Sachen "Schmähgedicht" vorgehen.

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(ps) 10.02.2022



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