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Klaus Müller soll neuer Präsident der Bundesnetzagentur werden

Der vzvb-Vorstand Klaus Müller soll neuer Präsident der Bundesnetzagentur werden - Foto: Jan Zappner / vzvb
Bei der
Bundesnetzagentur mit Zentrale in Bonn steht ein Wechsel im Amt des Präsidenten an. Der Stelleninhaber
Jochen Homann wird sich nach zehn Jahren in den Ruhestand verabschieden. Der Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat in seiner Sondersitzung am 21. Februar 2022 einstimmig beschlossen, der Bundesregierung
Klaus Müller als neuen Präsident vorzuschlagen. Der 50-jährige Diplom-Volkswirt ist seit 2014 Vorstand des
Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzvb) in Berlin.
Olaf Lies, Vorsitzender des Beirats und niedersächsischer Energie- und Klimaschutz-Minister: "Wir haben heute gemeinsam mit dem Eisenbahninfrastrukturbeirat mit Klaus Müller einen erfahrenen Spitzenmann mit vielfältiger politischer Erfahrung als neuen Präsidenten der Bundesnetzagentur vorgeschlagen. Er bringt alles mit, um die vielfältigen Aufgaben der Bundesnetzagentur zu bewältigen. Gerade für die Umsetzung der Energiewende und einer erfolgreichen Digitalisierung ist Klaus Müller eine gute Entscheidung – und damit für Fragen, die von großer Bedeutung für eine erfolgreiche Zukunft des Standorts Deutschland sind. Auch für die zunehmend wichtiger werdende Bedeutung der Bundesnetzagentur als Verbraucherschutzbehörde wird Klaus Müller aufgrund seiner Erfahrungen neue Impulse geben können. Denn gerade angesichts der zuletzt stark gestiegenen Energiepreise werden die Aktivitäten der BNetzA in diesem Bereich noch mehr in den Fokus des Interesses rücken. Die enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Präsident und Beirat ist im Übrigen unabdingbar zur Bewältigung aller dieser Aufgaben. Wir gehen das gerne gemeinsam an und ich schaue sehr zuversichtlich auf die vor uns liegende Zusammenarbeit."
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist mit fast 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Als oberste deutsche Regulierungsbehörde ist sie für die Aufrechterhaltung und Förderung des Wettbewerbs in den Netzmärkten Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zuständig.
Laut Gesetz über die BNetzA wird der Präsident oder die Präsidentin auf Vorschlag des Beirates von der Bundesregierung benannt. Die Ernennung des Präsidenten oder der Präsidentin erfolgt durch den Bundespräsidenten.
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(ps) 21.02.2022
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