
Der CDU-Politiker Dr. Christoph Ploß kann sich über einen Erfolg beim Landgericht Hamburg freuen - Foto: Tobias Koch / CDU Hamburg
In der
ZDF-Talkshow
Lanz hatte der Hamburger CDU-Chef und Bundestagsabgeordnete
Dr. Christoph Ploß das Verhalten einiger SPD-Politiker im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise in Verbindung mit der Gas-Pipeline Nord Steam 2 kritisiert und
Manuela Schwesig, die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, direkt mit folgendem Satz erwähnt: „Und dann haben Sie weitere Personen in der SPD-Spitze wie Manuela Schwesig, die klar sagt, also diese Völkerrechtsverletzungen, die interessieren mich nicht. Hauptsache, die Pipeline kommt in Betrieb. Sie hat das ziemlich deutlich gesagt."
Da Manuela Schwesig nichts dergleichen geäußert hat, ging sie juristisch gegen Dr- Ploß vor und beauftragte die Hamburger Kanzlei Nesselhauf, die eine Unterlassungserklärung forderte und diese auch beim Landgericht Hamburg per einstweiliger Verfügung beantragte.
Die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg reagierte kurz und schmerzlos. Im Beschluss (Az.: 24 O 5/22) heißt es: ""Bei Berücksichtigung des Kontextes der Äußerung und des Charakters der Auseinandersetzung als hitzige Diskussion stellt sich die angegriffene Äußerung als politische Meinungsäußerung und nicht als Wiedergabe eines Zitats dar.."
Nach Einschätzung der Hamburger Richter gibt Dr. Ploß kein wörtliches Zitat wieder. Zudem erfolgte die Äußerung in einer Live-Sendung, bei der sich die Teilnehmenden öfter ins Wort fallen und auch scharfe Worte genutzt werden.
Die Ploß-Anwältin Dr. Patricia Cronemeyer von der Hamburger Kanzlei Blueport Legal wird vom NDR mit den Worten zitiert: "Der Versuch, eine zulässige politische Meinungsäußerung in einer Fernsehdiskussion als vermeintliches Falschzitat verbieten zu lassen, blieb zu Recht erfolglos."
Die Kosten des Verfahrens übernimmt die Staatskassse des Landes Mecklenburg-Vorpommern. In Schwerin wird jetzt geprüft, ob gegen den Beschluss Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht eingelegt wird.