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Cum-Ex-Skandal - Süddeutsche Zeitung darf keine Zitate aus Olearius-Tagebüchern zitieren

Die Süddeutsche Zeitung muss im Streit um Publikationen von Zitaten aus den Tagebüchern des Warburg-Gesellschafters Christian Olearius erneut eine Niederlage einstecken. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Berufung der Süddeutschen Zeitung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg zurückgewiesen (Urteil vom 22. März 2022 - Az.: 7 U 25/21).
In ihrer Berichterstattung über den Cum-Ex-Skandal hatte die Süddeutsche Zeitung Auszüge aus den Tagebüchern von Christian Olearius veröffentlicht. Dagegen klagte der Bankier wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Da es sich bei den Tagebüchern um amtliche Dokumente in einem Strafverfahren handelt, dürfe daraus nicht wörtlich zitiert werden.

Der Rechtsstreit ist allerdings noch nicht beendet, denn das OLG Hamburg hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe ausdrücklich zugelassen. Die Süddeutsche Zeitung hat auch schon angekündigt, das OLG-Urteil nicht zu akzeptieren und in Revision gehen zu wollen.

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(ps) 22.03.2022



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