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Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde des NDR im Streit um die Tagesschau-App nicht an

Foto: Yuriy Panyukov, Fotolia
Das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde des
Norddeutschen Rundfunks im Streit um die Tagesschau-App nicht zur Entscheidung angenommen. Der entsprechende Beschluss ist
am 25. März 2022 publiziert worden (Beschluss vom 23. Feb. 2022 - Az.: 1 BvR 717/18). Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Im Beschluss heißt es: "Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da sie den Darlegungsanforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG im Hinblick auf den aufgrund der Änderung der Sach- und Rechtslage nach Ablauf der Beschwerdefrist zu ergänzenden Vortrag (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 -, Rn. 53, 57; BVerfGE 106, 210 <214 f.>) nicht genügt und damit unzulässig ist. Insbesondere ist der Vortrag des Beschwerdeführers, dass trotz der Novellierung des Telemedienrechts durch den 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der zum 1. Mai 2019 in Kraft getreten ist, die Annahmevoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde weiterhin gegeben seien, nicht hinreichend."
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(ps) 28.03.2022
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