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mabb setzt sich gegen RT DE durch

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat sich im Streit um die Untersagung des TV-Programms RT DE durchgesetzt. Die RT DE Productions GmbH hat gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.
Damit ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zur Untersagung des Fernsehprogramms 'RT DE' rechtskräftig. Nach den derzeitigen Feststellungen der mabb hat die RT DE Productions GmbH zudem die Verbreitung des Fernsehprogramms 'RT DE' in Deutschland vollständig eingestellt. Die mabb setzt daher die weitere Vollziehung der eingeleiteten Maßnahmen zur Vollstreckung vorläufig aus. Sollte die RT DE Productions GmbH die Verbreitung des Programms wiederaufnehmen, wird die mabb die Vollstreckung fortsetzen.


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(ps) 07.04.2022



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