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LG München: Bild hat beim Wirecard-Kronzeugen die Unschuldsvermutung missachtet
Das
Landgericht München I hat entschieden, dass die
Bild Zeitung bei der Berichterstattung über den
Wirecard-Skandal die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung missachtet hat (Urteil vom 20. April 2022 - Az.: 9 O 11679/20).
In dem Bild-Artikel wurde der Kronzeuge Oliver B., der die Wirecard-Tochter in Dubai leitete, unter anderem als "Schlüsselfigur" und "Strippenzieher im Wirecard-Krimi" bezeichnet.
Der Kronzeuge Oliver B. ging mit Unterstützung der Kanzlei
Brost Claßen Rechtsanwälte aus Köln (
startete Ende 2020) gegen die Berichterstattung vor. Die Position von Bild vertrat die Berliner Kanzlei
Raue.
Über die Details zum Verfahren sowie den Positionen wird bei
Legal Tribune Online ausführlich berichtet.
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(ps) 21.04.2022
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