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LG München: Bild hat beim Wirecard-Kronzeugen die Unschuldsvermutung missachtet

Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Bild Zeitung bei der Berichterstattung über den Wirecard-Skandal die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung missachtet hat (Urteil vom 20. April 2022 - Az.: 9 O 11679/20).
In dem Bild-Artikel wurde der Kronzeuge Oliver B., der die Wirecard-Tochter in Dubai leitete, unter anderem als "Schlüsselfigur" und "Strippenzieher im Wirecard-Krimi" bezeichnet.

Der Kronzeuge Oliver B. ging mit Unterstützung der Kanzlei Brost Claßen Rechtsanwälte aus Köln (startete Ende 2020) gegen die Berichterstattung vor. Die Position von Bild vertrat die Berliner Kanzlei Raue.

Über die Details zum Verfahren sowie den Positionen wird bei Legal Tribune Online ausführlich berichtet.



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(ps) 21.04.2022



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