Samstag, 15. August 2026

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


Bundessozialgericht untersagt Werbung für Versandapotheke in Mitglieder-Zeitschrift einer Krankenkasse

Das Bundessozialgericht in Kassel hat sich mit der Werbung von DocMorris in der Mitglieder-Zeitschrift einer Krankenkasse beschäftigt - Foto: Bundessozialgericht / Dirk Felmeden

Das Bundessozialgericht in Kassel hat sich mit der Werbung von DocMorris in der Mitglieder-Zeitschrift einer Krankenkasse beschäftigt - Foto: Bundessozialgericht / Dirk Felmeden
In der Mitgliederzeitschrift einer Krankenkasse darf nicht für eine Versandapotheke geworben werden. Das hat das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel entschieden (Urteil vom 1. Juni 2022 - Az.: B 3 KR 5/21 R).

Die Krankenkasse hatte ihrer kostenlosen Mitglieder-Zeitschrift eine Werbe-Beilage der Versandapotheke DocMorris beigefügt, in der die Versandapotheke unter anderem auf verschiedene finanzielle Vorteile bei Rezept-Einsendung verwies. Bestandteil der Werbung war ein an die Versandapotheke adressierter Freiumschlag für die Rezept-Einsendung. Dagegen klagte ein Apotheker-Verband, der Verstöße gegen die wettbewerbliche Neutralitätspflicht beanstandete, die in dem zwischen den Beteiligten geschlossenen Arzneimittel-Vertrag festgelegt war und auch in § 31 Absatz 1 Satz 6 SGB 5 geregelt ist.

Der Apotheker-Verband war in den Vorinstanzen zunächst erfolglos; auf seine Revision hob das Bundessozialgericht nun die vorinstanzlichen Entscheidungen auf. Das BSG stellte klar: Es sei eine rechtswidrige Beeinflussung, wenn eine Krankenkasse ihrer kostenlosen Mitglieder-Zeitschrift eine Werbebeilage einer Versandapotheke beifüge, mit der diese unter anderem ihren Rezeptbonus und einen finanziellen Kennenlern-Vorteil für Neukunden bewerbe und deren Bestandteil ein an die Versandapotheke adressierter Freiumschlag sei. Das BSG begründete den Unterlassungsanspruch sowohl mit den vertraglichen als auch sozialgesetzlichen Regelungen, die das Recht des Versicherten auf die freie Apothekenwahl sichern sollen und die Krankenkassen deshalb zur Neutralität verpflichten.

zurück

(ps) 08.06.2022



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine