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Bundeskartellamt leitet § 19a-Verfahren gegen Google in Sachen Kartendienste ein

Die Internet-Giganten Google, Amazon, Facebook und Apple bekommen verstärkt Gegenwind aufgrund der Bestimmungen des neuen § 19a UWG. Das Bundeskartellamt hat am 21. Juni 2022 mitgeteilt, dass ein Verfahren gegen die Google Germany GmbH mit Sitz in Hamburg und die Alphabet Inc. mit Sitz in Mountain View/USA eingeleitet wurde. Das Verfahren betrifft mögliche Wettbewerbsbeschränkungen zulasten alternativer Kartendienste bei der Google Maps Plattform.

Das Verfahren stützt sich maßgeblich auf die neuen Befugnisse, die die Bonner Behörde im Rahmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne Anfang letzten Jahres erhalten hat (§ 19a GWB). Das Bundeskartellamt kann in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Ende 2021 hatte das Bundeskartellamt diese Bedeutung bei Google/Alphabet festgestellt. Parallel laufen bereits Verfahren zur Prüfung von Googles Konditionen zur Datenverarbeitung und dem Nachrichten-Angebot Google News Showcase.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Google unterliegt als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung einer verschärften Missbrauchsaufsicht. Wir gehen Hinweisen nach, wonach Google die Kombination seiner Kartendienste mit Kartendiensten Dritter einschränkt. Das betrifft etwa die Möglichkeit, Standortdaten von Google Maps, die Suchfunktion oder Google Street View auf Nicht-Google Karten einzubinden. Wir werden jetzt u.a. prüfen, ob Google seine Machtstellung bei bestimmten Kartendiensten durch diese Praxis weiter ausdehnen könnte. Die Prüfung erstreckt sich parallel auf Lizenz-Bedingungen für die Verwendung von Googles Kartendiensten in Fahrzeugen. Das Verfahren steht in einer Reihe weiterer Verfahren, die wir gegen Google und andere Digital-Konzerne wie Apple, Amazon und Meta/Facebook auf der Basis des § 19a GWB führen oder bereits abgeschlossen haben."

Die Google Maps Plattform bietet Zugang zu verschiedenen Kartendiensten. Diese dienen beispielsweise dazu, Karten auf Drittseiten einzubinden, um etwa Standorte von Geschäften oder Hotels darzustellen. Nach vorläufigem Stand beschränkt Google insbesondere die Möglichkeit, Kartendienste von Google mit Karten von Dritten zu kombinieren. Dadurch wird möglicherweise der Wettbewerb im Bereich von Kartendienstleistungen behindert. Eine weitere Einschränkung könnte darin liegen, dass Google die Verwendung seiner Dienste mit dem Angebot "Google Automotive Services" in Infotainment-Systemen in Fahrzeugen stark reglementiert.
Im Rahmen der Ermittlungen werden in den nächsten Wochen Kunden und Wettbewerber der Google Maps Plattform befragt.

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(ps) 21.06.2022



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