Die Mühlen im Streit um die Zahlung von Lizenz-Gebühren zwischen der Berliner Verwertungsgesellschaft
Corint Media und der Suchmaschine
Google mahlen langsam, aber beharrlich. Corint Media hat bei der Schiedsstelle des
Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) in München den Erlass einer Einigung wegen der unautorisierten Google-Nutzung von Presse-Inhalten beantragt. Den Eingang bestätigt das DPMA. Auch seitens Google soll laut dem Fachmedium
Meedia ein Antrag gestellt worden sein, doch bis 12.00 Uhr konnte der Eingang eines Google-Antrages nicht bestätigt werden.
Mit einer neutralen Entscheidung durch die Schiedsstelle über die Vergütungshöhe sollen den fortgesetzten, rechtswidrigen Nutzungen von digitalen Presse-Erzeugnissen durch Google auch urheberrechtlich ein Ende gesetzt werden. Die rechtliche Grundlage nach der Verabschiedung des sogenannten Leistungsschutzrechtes steht seit Mitte Juni 2021 fest. Corint Media fordert Lizenz-Gebühren in Höhe von 420 Millionen Euro (die Summe ergibt sich aufgrund der gängigen Lizenzierungspraxis).
Mit einigen ausgewählten Verlagen hat sich Google inzwischen auf die Zahlung von Lizenz-Gebühren verständigt, doch der Rest in Deutschland geht nach wie vor leer aus. Auf die Corint Media-Forderung hat der Quasi-Monopolist mit einem Zahlungsangebot in Höhe von 3,2 Millionen Euro reagiert.
Google könnte in die "Warburg-Falle" tappen
Das Verhalten von Google gegenüber Corint Media sowie den Verlagen, deren Inhalte Google nach wie vor ohne Zahlung einer angemessenen Lizenz-Gebühr nutzt, erinnert an den Cum-Ex-Skandal. Hier glaubten Banken, aufgrund einer Lücke im Steuerrecht nicht gezahlte Dividenden-Steuern zurückfordern zu dürfen.
Dieses befremdliche Verhalten ging über viele Jahre gut, bis Roland Zickler, Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn, klarstellte, dass das Ausnutzen von Gesetzeslücken schlichtweg illegal ist.
Bei Lichte besehen nutzt auch der Quasi-Monopolist Google die Lücken bzw. "weich" formulierten Punkte im Leistungsschutzrecht, um in Deutschland preiswerter davon zu kommen als in Frankreich oder in Australien. Da zahlt Google Lizenz-Gebühren in zwei bzw. dreistelliger Millionen-Höhe. Wenn man diese Medien-Märkte mit Deutschland vergleicht, dann dürfte auch hierzulande eine gut dreistellige Summe für die Inhalte-Nutzung angemessen sein.
Markus Runde und Christoph Schwennicke, Geschäftsführer Corint Media: "Anders als etwa in Frankreich haben wir in Deutschland die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, die Höhe der angemessenen Vergütung durch eine mit hoher Sach- und Fachkunde ausgestattete Schiedsstelle mit jahrzehntelanger Erfahrung ausurteilen zu lassen. Die Schiedsstelle wird als neutrale Instanz feststellen, wie hoch eine angemessene Vergütung für Presseverleger und ihre Redakteure tatsächlich zu sein hat und wie der von Google geschaffene rechtswidrige Zustand zu Lasten der Verleger und ihrer Journalisten jetzt zu beenden ist. Die neutrale Feststellung der Höhe ist von überragender Bedeutung. Für die Durchsetzung des Rechts durch Zahlung einer angemessenen Vergütung gegen den Marktbeherrscher Google ist aber eine Entscheidung des Bundeskartellamts essenziell. Google will jede transparente einheitliche Preisbildung im neu geschaffenen Markt für Presseverlegerrechte verhindern. Genau das war und bleibt aber der erklärte Wille des EU- und deutschen Gesetzgebers. Recht gilt für alle, auch für weltweit agierende Marktbeherrscher. Das ist eines der großen Versprechen unseres Grundgesetzes, das zugleich die Presse und ihre Bedeutung für die Meinungsbildung in partizipativen Demokratien unter den besonderen Schutz des Art. 5 GG stellt. Wir vertrauen auf schnelle Entscheidungen der Schiedsstelle."