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Prof. Dr. Andreas Korbmacher ist neuer Präsident des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Prof. Dr. Andreas Korbmacher ist neuer Präsident des Bundesverwaltungsgerichts - Foto: Martin Steinkühler
Beim
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich ein Wechsel im Amt des Präsidenten vollzogen. Mit Wirkung vom heutigen Tag hat der Bundespräsident
Dr. Frank Walter Steinmeier den bisherigen Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts
Prof. Dr. Andreas Korbmacher zum Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts ernannt. Er folgt auf
Prof. Dr. Dr. H.c. Klaus Rennert, der Ende Juni 2021 in den Ruhrstand getreten war.
Prof. Dr. Andreas Korbmacher wurde 1960 in Freiburg im Breisgau geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung startete er 1988 seine richterliche Laufbahn am Landgericht Berlin. Anfang 1990 wechselte Prof. Dr. Korbmacher an das Verwaltungsgericht Berlin. Im selben Jahr promovierte ihn die Freie Universität Berlin zum Doktor der Rechte. Es folgten Abordnungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin sowie an die Senatsverwaltung für Justiz. Ab Anfang 2003 war Herr Prof. Dr. Korbmacher als Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin (später Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg) tätig; im Mai 2005 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt.
Nach seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im November 2008 gehörte Prof. Dr. Korbmacher zunächst dem 9. Revisionssenat an, der u.a. für planungsrechtliche Verfahren betreffend den Bau von Bundesfernstraßen und das Kommunalabgabenrecht zuständig ist. Im Mai 2017 übernahm er den Vorsitz des 7. Revisionssenats, zu dessen Zuständigkeit insbesondere das Umweltschutzrecht einschließlich des Immissionsschutzrechts gehört. Ab August 2021 übernahm er zusätzlich den Vorsitz des für das Informationsfreiheitsrecht zuständigen 10. Revisionssenats. Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Prof. Dr. Korbmacher seit 2007 Honorarprofessor an der Technischen Universität Berlin.
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(ps) 09.09.2022
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