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Bundeskartellamt: Arbeitskreis Kartellrecht tagte am 29. Sept. 2022

Seit über 50 Jahren lädt das Bundeskartellamt mit Sitz in Bonn einmal jährlich zur Tagung des Arbeitskreises Kartellrecht ein. An der Tagung am 29. September 2022 zum Thema „Fusionskontrolle im digitalen Zeitalter – Herausforderungen und Entwicklungsperspektiven“ nahmen über 90 Expert:innen aus dem Bereich Wettbewerbsrecht teil – darunter Professor:innen rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten, hochrangige Vertreter:innen nationaler und europäischer Wettbewerbsbehörden und Ministerien sowie Richter:innen der Kartellsenate beim Oberlandesgericht Düsseldorf und beim Bundesgerichtshof. Geleitet wurde die Tagung 2022 von Prof. Dr. Konrad Ost, Vizepräsident des Bundeskartellamtes.

Prof. Dr. Konrad Ost: "Die Fusionskontrolle ist das einzige Instrument, das uns zur Verfügung steht, um wettbewerbsschädliche Machtkonzentration präventiv zu verhindern. Gerade in der Internetwirtschaft steht viel auf dem Spiel. Sie ist geprägt von wenigen großen Akteuren und hoher Konzentration. Einzelne Unternehmen haben starke marktübergreifende Machtpositionen, die durch Übernahmen weiter ausgebaut werden können. Allerdings bekommen wir manche problematische Fusion mit dem geltenden Regelwerk nicht zu fassen oder eine Untersagung ist aufgrund hoher rechtlicher Hürden schlichtweg nicht möglich. Daher stand das Thema im Fokus des diesjährigen Arbeitskreises Kartellrecht."

Zwei Problem-Felder standen im Mittelpunkt

Der Arbeitskreis Kartellrecht hat 2022 vor allem zwei Problemfelder einer effektiven Fusionskontrolle im Zusammenhang mit Übernahmen durch große Digitalkonzerne diskutiert:
  • Ein in Literatur und Praxis diskutiertes Thema sind sog. killer acquisitions. Darunter wird die Strategie verstanden, dass große Unternehmen kleinere (potentielle) Wettbewerber aufkaufen, um deren Innovationsaktivitäten einzustellen oder bereits bestehende Produkte vom Markt zu nehmen. Es wird befürchtet, dass derartige Vorhaben bislang nur unzureichend von der Fusionskontrolle unterbunden werden können.
  • Eine weitere Befürchtung besteht darin, dass große Digital-Konzerne durch Fusionen das von ihnen jeweils betriebene Ökosystem aus verschiedenen miteinander verbundenen Produkten erweitern bzw. verstärken und dadurch ihre Machtstellung absichern oder ausbauen könnten.
Prof. Dr. Konrad Ost: „Der Arbeitskreis Kartellrecht hat sich auch mit möglichen Lösungsansätzen für die aktuellen Probleme der Fusionskontrolle im digitalen Zeitalter befasst. Die Einführung strengerer fusionskontrollrechtlicher Regeln für Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung könnte ein zielführender Ansatz sein. Dies wurde jüngst auch vom Deutschen Juristentag gefordert. Eine verschärfte Fusionskontrolle wäre eine naheliegende Ergänzung der Anfang 2021 erweiterten Missbrauchsaufsicht (§ 19a GWB) im Digital-Bereich.“

Eröffnet wurde die Veranstaltung durch eine Podiumsdiskussion. In diesem Rahmen erläuterte Prof. Dr. Tomaso Duso (TU Berlin; Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung; Monopolkommission) die Herausforderungen, die sich aus den Charakteristika der Digital-Wirtschaft für die Fusionskontrolle ergeben. Prof. Dr. Justus Haucap (HHU Düsseldorf) beleuchtete mögliche negative und positive Auswirkungen von Zusammenschlüssen im Digital-Bereich auf Innovationen. Prof.‘in Dr. Viktoria Robertson (WU Wien, Uni Graz) erörterte u.a. Vorschläge zur Anpassung bzw. Weiterentwicklung des Rechtsrahmens. Julia Brockhoff (Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb) und Sandro Gleave (Bundeskartellamt) berichteten über praktische Erfahrungen bei der Prüfung von Fusionsvorhaben im Bereich der Digital-Wirtschaft.

Im Anschluss an die Podiumsdiskussion referierte Dr. Thorsten Käseberg (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) zur wettbewerbspolitischen Agenda des Ministeriums in der laufenden Legislaturperiode. Dabei gab er u.a. einen Ausblick auf die elfte Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Die Referate stehen auf der Website des Bundeskartellamtes zum Download zur Verfügung.

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(ps) 30.09.2022



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