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OLG Karlsruhe weist Klage der ARD-Tochter IRT gegen Patent-Verwerter Sisvel ab

Im Prozess wegen der Patent-Vergütung zwischen dem inzwischen geschlossenen Institut für Rundfunktechnik (IRT) mit früherem Sitz auf dem BR-Gelände in München-Freimann und dem italienischen Patent-Verwerter Sisvel gab es eine erneute Niederlage für das IRT. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies die Berufung gegen das Urteil vom Landgericht Mannheim mit dem Hinweis zurück, dass die Revision nicht zulässig sei. Urteil vom 9. Nov. 2022 - Az.: 6 U 131/19).

Das IRT, hinter dem alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz standen, hatte Anfang der 90er Jahre das sogenannte MPEG-Format mit entwickelt, das für die Kompression von Audio- und Video-Inhalten genutzt wird. 2017 wurde bekannt, dass ein Anwalt, der im Auftrag des IRT die Patent-Erlöse einsammelte, einen großen Teil der Lizenz-Gebühren abgezweigt haben soll. Bis 2020 hatte der Anwalt 60 Millionen Euro an das IRT zurückgezahlt.
Auch gegen Sisvel erhob das IRT Nachforderungen in Höhe von fast 277 Millionen Euro plus Zinsen in Höhe von 40 Millionen Euro. Laut LG Mannheim und OLG Karlsruhe hätte das IRT sich bereits früher intensiver um seine Interessen kümmern müssen (ausführlich berichtete die Süddeutsche Zeitung über den Ausgabe des Prozesses).
Auch die Sisvel-Kanzlei SZASchilling, Zutt & Anschütz mit Sitz in Mannheim äußert sich in einer eigenen Presse-Information.

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(ps) 11.11.2022



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