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Bundeskartellamt weitet zwei Verfahren gegen Amazon aus

Das Team um Andreas Mundt, dem Präsidenten des Bundeskartellamtes in Bonn, nimmt Amzon stärker ins Visier - Foto: Bundeskartellamt

Das Team um Andreas Mundt, dem Präsidenten des Bundeskartellamtes in Bonn, nimmt Amzon stärker ins Visier - Foto: Bundeskartellamt
Das Bundeskartellamt nimmt den Tech-Giganten Amazon intensiver ins Visier und weitet zwei laufende Missbrauchsverfahren gegen Amazon nun auch auf die Anwendung des neuen Instruments zur effektiveren Aufsicht über große Digital-Konzerne (§ 19a GWB) aus.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir untersuchen in den beiden Verfahren, ob und wie Amazon die Geschäftschancen von Händlern, die im Wettbewerb zu Amazons eigenem Handelsgeschäft auf dem Amazon-Marktplatz tätig sind, beeinträchtigt. Amazons Betrieb des wichtigsten Handelsmarktplatzes im Bereich des E-Commerce räumt dem Unternehmen eine Schlüsselposition ein, die eine weitreichende Regelsetzungsmacht für den Wettbewerb auf der Plattform umfasst. Mit den neuen Befugnissen, die gerade auch eine solche Regelsetzungsmacht eingrenzen sollen, können wir wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen von Amazon effizienter aufgreifen als bisher".

Mit Entscheidung vom 5. Juli 2022 hatte die Bonner Behörde bereits festgestellt, dass Amazon ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist und das neue Aufsichtsinstrument deshalb auch auf das Unternehmen angewendet werden kann. Gegen diese Entscheidung hat Amazon Beschwerde eingelegt, über die der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden wird. Die Entscheidung bleibt aber bis dahin vorläufig vollstreckbar.

In dem ersten der beiden Verfahren, die sich auf bestimmte Verhaltensweisen von Amazon beziehen, untersucht das Bundeskartellamt Preiskontroll-Mechanismen. Es geht dabei um eine algorithmische Überprüfung der Preissetzung von Dritthändlern auf dem Amazon-Marktplatz. Die Anwendung dieser Mechanismen kann dazu führen, dass Händler-Angebote für Endkundinnen und Endkunden weniger gut auffindbar sind oder sogar gesperrt werden.

Das zweite Verfahren behandelt das Problem des sog. Brandgatings. Das Bundeskartellamt untersucht mögliche Benachteiligungen von Marktplatz-Händlern durch verschiedene Instrumente Amazons, z. B. Vereinbarungen mit (Marken-)Herstellern, die die Zulassung bzw. den Ausschluss von Händlern zum Verkauf von (Marken-)Produkten auf dem Amazon-Marktplatz betreffen.

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(ps) 14.11.2022



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