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Prof. Dr. Martin Eifert zum Richter für das Bundesverfassungsgericht gewählt

Prof. Dr. Martin Eifert wird Richter am Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe - Foto: Humboldt-Universität zu Berlin

Prof. Dr. Martin Eifert wird Richter am Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe - Foto: Humboldt-Universität zu Berlin
Auf Vorschlag der Partei Bündnis90/Die Grünen ist Prof. Dr. Martin Eifert von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags am 15. Dezember 2022 zum Richter an das Bundesverfassungsgericht gewählt worden. Prof. Dr. Martin Eifert, der als Experte für Medien- und Internet-Recht gilt, wird in Karlsruhe dem Ersten Senat angehören. Der 57-Jährige folgt auf Susanne Baer, deren Amtszeit am 1. Februar 2023 endet.

Der 1965 in Frankfurt am Main geborene Eifert studierte Rechtswissenschaften in Hamburg und Genf. Im Anschluss absolvierte er an der University of California at Berkeley ein Masterstudium. Von 1993 bis 1997 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hamburg bei Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem (war von 1999 bis 2008 ebenfalls Richter am Bundesverfassungsgericht).

Martin Eifert wurde 1998 mit der Arbeit "Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen" promoviert. Nach einer kurzen Tätigkeit für die Boston Consulting Group war Martin Eifert von 1999 bis 2005 Wissenschaftlicher Referent an der Forschungsstelle Recht und Innovation an der Universität Hamburg, dessen Direktor Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem war. Parallel dazu war er bis ins Jahr 2003 auch Referent am Hans-Bredow-Institut für Medienforschung in Hamburg. Er habilitierte sich 2005 mit der Arbeit "Electronic Government. Das Recht der elektronischen Verwaltung" und erhielt die Venia Legendi für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht, Verwaltungswissenschaft und Rechtsvergleichung. 2005 übernahm Prof. Dr. Martin Eifert eine Professur an der Justus-Liebig-Universität Gießen. 2012 wechselte er an die Humboldt-Universität zu Berlin, wo er seitdem Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht ist.

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(ps) 16.12.2022



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