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OLG Hamburg: MeToo-Bericht der ZEIT über den Galeristen Johann König ist zulässig

Die Berichterstattung der Hamburger Wochenzeitung DIE ZEIT über den Verdacht des Machtmissbrauchs und der sexuellen Belästigung im Zusammenhang mit dem bekannten Berliner Galeristen Johann König ist grundsätzlich zulässig und rechtens. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden (Beschluss vom 20. Dez. 2022 - Az.: 7 W 101/22).

In dem wegweisenden Beschluss heißt es: "Es besteht ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit daran, darüber informiert zu werden, dass gegen einen bedeutenden und international tätigen Angehörigen des Kulturbetriebs der Vorwurf erhoben wird, er würde immer wieder Frauen sexuell bedrängen. Wenn denn in einem Bereich des öffentlichen Lebens eine Vielzahl von Vorwürfen solcher Art gegen eine Person laut werden, besteht daran ein Interesse der Öffentlichkeit, das über die Befriedigung bloßer Neugier hinausgeht und auf die Erlangung echter Informationen gerichtet ist. Dieses Interesse zu befriedigen sind die Presse und die anderen Publikationsorgane im Grundsatz berechtigt."

Die Hamburger Kanzlei SENFFT KERSTEN NABERT VAN EENDENBURG (SKNE) hat DIE ZEIT bei dem Prozess begleitet.

Im Zusammenhang mit diesem Verfahren äußerten sich die Hamburger OLG-Richter auch generell zur Berichterstattung über die MeToo-Fälle: Zwar sei es richtig, dass König beispielsweise keine schweren Straftaten wie etwa eine Vergewaltigung vorgeworfen würden. Allerdings habe die Debatte um MeToo inzwischen "auf weite Bereiche des menschlichen Miteinanders übergegriffen und betrifft allgemein das Vorkommen sexuell unangemessenen Verhaltens insbesondere von Männern in gehobenen Positionen gegenüber Frauen und damit auch sexualisierte Verhaltensweisen, die von vielen Frauen als unangemessen empfunden werden, mögen sie auch nicht immer und durchgängig das für eine Strafverfolgung erforderliche Ausmaß erreichen."

Zum Sachverhalt und Verlauf des Verfahrens
In der ZEIT hatten mehrere Frauen dem Galeristen Johann König ein übergriffiges Verhalten sowie sexuelle Belästigung vorgeworfen und dies später vor Gericht an Eides Statt versichert. Johann König hatte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht. Das Landgericht Hamburg hatte die Berichterstattung der ZEIT im Oktober 2022 in wesentlichen Teilen für zulässig erklärt, woraufhin König das Oberlandesgericht angerufen hatte.

In ihrem Beschluss beanstandeten die OLG Richter nun lediglich einen weiteren Halbsatz, in dem über den Verdacht bestimmter sexueller Äußerungen gegenüber einer Frau berichtet worden war. Die ZEIT hat die Passage inzwischen entsprechend abgeändert. Ansonsten bestätigte das OLG Hamburg den Beschluss des Landgerichts Hamburg.



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(ps) 20.12.2022



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