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Trauer um Prof. Dr. Johannes Kreile

Prof. Dr. Johannes Kreile ist am 22. Dez. 2022 in München verstorben - Foto: BDKV

Prof. Dr. Johannes Kreile ist am 22. Dez. 2022 in München verstorben - Foto: BDKV
Kurz vor Weihnachten am 22. Dezember 2022 ist der weithin geschätzte Medienrechtler Prof. Dr. Johannes Kreile im Alter von 64 Jahren nach kurzer schwerer Krankheit in München verstorben. Er war nicht nur als Partner der Kanzlei Noerr aktiv, sondern engagierte sich auch bei vielen Verbänden, Organisationen und Institutionen. Prof. Dr. Kreile galt als einer der führenden Experten im Bereich des Medien- und Urheberrechts und genoss weit über die Grenzen Deutschlands hinaus viel Anerkennung.

Der gebürtige Münchner studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre sowie Theaterwissenschaften und promovierte anschließend bei Prof. Dr. Peter Lerche und Prof. Dr. Rupert Scholz zum Thema "Kompetenz und kooperativer Föderalismus beim Kabel- und Satellitenrundfunk".

Er startete seine anwaltliche Laufbahn 1987 bei der Kanzlei Gaedertz Rechtsanwälte in München und wechselte im März 2001 zur Kanzlei Noerr. Neben der Kanzlei-Tätigkeit war er Geschäftsführer der VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH sowie Justitiar beim Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) e.V. in Berlin. Darüber hinaus war Prof. Dr. Kreile auch Mitglied im Verwaltungsrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) in München, Vorsitzender der Richtlinienkommission der FFA Filmförderanstalt Berlin sowie Vizepräsident der europäischen Produzentenvereinigung CEPI.

Neben diesen vielfältigen Aufgaben engagierte sich Prof. Dr. Kreile auch als Autor sowie in der Ausbildung. Er lehrte an der Hochschule für Film und Fernsehen in München und unterrichtete als Dozent an der Bayerischen Akademie für Werbung und Marketing. Neben zahlreichen Artikeln in Fachmagazinen zu medien- und filmwirtschaftlichen Themen ist Prof. Dr. Johannes Kreile Mitherausgeber des Heidelberger Kommentars zum Medienstaatsvertrag von Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner/Cole/Wagner. Darüber hinaus ist er Verfasser des medienrechtlichen Teils des Handbuchs "Recht im Internet", Mitherausgeber der Schriftenreihe zum Medienrecht, Medienproduktion und Medienökonomie sowie Mitkommentator des UWG-Kommentars von Fezer sowie des Handbuchs Medienrecht, herausgegeben von Dörr/Kreile/Cole. Kreile ist Mitherausgeber der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht sowie Betreuer des Bereichs Urheberrecht im BeckOF Vertragsrecht.



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(ps) 30.12.2022



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