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Landgericht Oldenburg: EWE muss der Presse Auskunft zur Spenden- und Sponsoring-Praxis erteilen
Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg hat entschieden, dass die EWE AG der Presse Auskunft über die Spenden- und Sponsoring-Praxis geben muss (Urteil vom 20. Januar 2023 - Az.: 5 O 949/22). Der
taz-Redakteur
Felix Zimmermann hatte beim Oldenburger Energie-Versorger einen Fragen-Katalog eingereicht, bei dem es um die Spenden- und Sponsoring-Praxis seit 2014 geht.
Die EWE AG lehnte die Beantwortung ab und bestritt zudem eines der Hauptargumente der taz. Die hatte angeführt, die EWE AG sei als Unternehmen, das sich zu 74 Prozent in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft befindet, gemäß § 4 des Niedersächsischen Pressegesetzes wie eine Behörde zu behandeln und deshalb auskunftspflichtig. Dieser Argumentation folgte die 5. Zivilkammer des LG Oldenburg nicht und gab der taz in vollem Umfang recht.
Rechtsanwalt Sebastian Sudrow von der Hamburger Kanzlei Beiler Karl Platzbecker und Partner, der die taz vertreten hat: "Mit dem Urteil stärkt das Gericht die Auskunftsrechte von JournalistInnen. Die Entscheidung ist ein Signal an JournalistInnen, beharrlich zu bleiben und sich nicht so schnell abspeisen zu lassen."
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(ps) 09.02.2023
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