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MVFP und BDZV fordern Bezahlung für Nutzung von Presse-Inhalten durch Chatbots

Der Medienverband der freien Presse (MVFP) und der Bundesverband der Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) haben in einer gemeinsamen Stellungnahme gegenüber dem Berliner Fachdienst Tagesspiegel Background ihre Position in Sachen Generierung von Content durch Chatbots definiert: "Eine Verwertung von Verlagsangeboten durch KI-Sprachmodule für die Veröffentlichung konkurrierender Inhalte ist unseres Erachtens nur mit einer Lizenz des Verlages zulässig."
Der Aussage der beiden Berliner Verbände schließt sich auch die ebenfalls in der Spree-Metropole ansässige Verwertungsgesellschaft Corint Media an: "Sollten Presse-Inhalte von Chatbots genutzt werden, muss eine angemessene Vergütung an die Rechte-Inhaber gezahlt werden."

Die beiden Verleger-Verbände nehmen auch den Gesetzgeber in die Pflicht: "Es muss sichergestellt werden, dass die KI nicht die Leistung der Verlage und ihrer Redaktionen ausbeuten kann." Das neue Leistungsschutzrecht für die Presse-Verlage, welches auch für die Nutzung durch Chatbots gilt, ist nicht klar definiert und sollte nicht erst durch langwierige gerichtliche Verfahren geklärt werden, sondern durch den Gesetzgeber. Hier sieht auch Corint Media Handlungsbedarf: "Möglicherweise muss der Gesetzgeber entsprechend der technologischen Entwicklungen rechtzeitig nachschärfen."

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(ps) 17.02.2023



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