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Bundespresseamt und Bundesdatenschutz-Beauftragter streiten über Facebook-Präsenz

Der Bundesdatenschutz-Beauftragte Ulrich Kelber hatte das Bundespresseamt am 20. Februar 2023 per Schreiben angewiesen, den Betrieb der Facebook-Site einzustellen. Ulrich Kelber vertritt die Auffassung, dass der datenschutzkonforme Betrieb einer Facebook-Site für eine Behörde nicht möglich sei.

Der Streit zwischen dem Bundesdatenschutz-Beauftragten und den Bundesbehörden begann bereits 2019. Ulrich Kelber verweist in diesem Zusammenhang auf ein Kurz-Gutachten der Datenschutz-Konferenz, in der auch die Datenschutz-Beauftragten der Länder vertreten sind, und auf Untersuchungen seiner Behörde.

Die Bundesregierung will sich nicht aus den Facebook-Kanälen zurückziehen und die Angelegenheit notfalls per Klage regeln. Der stellvertretende Regierungssprecher Wolfgang Brückner erklärte am 27. Februar 2023: "Unser Facebook-Auftritt ist aus unserer Sicht ein wichtiger Bestandteil unserer Öffentlichkeitsarbeit, an dem wir zunächst einmal festhalten wollen."

Beim Bundespresseamt prüft man nun die Anordnung – dafür hat die Behörde nach Erhalt des Schreibens vier Wochen Zeit. Laut Ulrich Kelber muss das Bundespresseamt, das für die Facebook-Fanpage verantwortlich ist, den Nachweis erbringen, dass die Vorschriften und Grundsätze des Datenschutz-Rechts eingehalten werden.

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(ps) 27.02.2023



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