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Bundeskartellamt gibt grünes Licht für gemeinsame Werbe-Vermarktung von Burda und Funke

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes in Bonn, gibt grünes Licht für Burda und Funke - Foto: Bundeskartellamt

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes in Bonn, gibt grünes Licht für Burda und Funke - Foto: Bundeskartellamt
Das Bundeskartellamt in Bonn hat am 17. März 2023 erlaubt, dass die Funke Mediengruppe GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Essen sich maßgeblich an der Vermarktungsgesellschaft BCN Brand Community Network GmbH beteiligen darf. Bis dato hielt der Konzern Hubert Burda Media über seine Tochter BurdaVerlag GmbH sämtliche Anteile an BCN.

BCN vermarktet bislang vor allem das Werbe-Inventar von Burda sowie der Medienholding Klambt GmbH & Co. KG mit Stammsitz in Speyer. Nach dem Zusammenschluss soll BCN künftig auch das Werbeinventar von Funke, insbesondere Zeitschriften und Internetportale, vermarkten. Burda und Funke werden BCN künftig gemeinsam kontrollieren, Klambt soll lediglich eine Minderheitsbeteiligung an BCN halten, was nicht Gegenstand der fusionskontrollrechtlichen Prüfung war.

Das Bundeskartellamt hat zur Bewertung des Vorhabens umfassende Ermittlungen durchgeführt und insbesondere zahlreiche Zeitschriftenverlage, Media-Agenturen und Werbekunden befragt. Dabei wurden vor allem die aktuelle Wettbewerbssituation der Verlage, die Konkurrenz zu anderen Medien-Gattungen, die tatsächlichen Ausweichmöglichkeiten der Werbekunden und die besondere Rolle der Media-Agenturen untersucht.

Nach den vorliegenden Vertragsentwürfen und unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Zusammenarbeit von Burda und Funke in verschiedenen Bereichen könnte das aktuelle Vorhaben eine spürbare Einschränkung des Wettbewerbs auf dem Anzeigen- und dem Leser-Markt bewirken. Die kartellrechtlichen Freistellungsvoraussetzungen konnten – u.a. wegen überschießender Informationspflichten in den Vertragsentwürfen und nicht erkennbarer Beteiligung der Leser an den Gewinnen der Kooperation – nicht als vollständig erfüllt angesehen werden. Das Bundeskartellamt hat jedoch im Ermessen entschieden, das Vorhaben zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu untersagen. Die Behörde ist damit nicht daran gehindert, die Vermarktungskooperation im Falle substanzieller Beschwerden, möglicher Erweiterungen oder weiterer wettbewerbsrelevanter Kooperationen der Beteiligten in der Zukunft erneut aufzugreifen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Parteien als auch die beigeladenen Verlage Bauer Media Group, Axel Springer SE und Wort & Bild haben innerhalb eines Monats (bis Mitte April 2023) die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Mit Burda und Funke schließen sich zwei große Player auf dem relevanten Anzeigenmarkt zusammen. Die beiden Unternehmen kommen damit auf bestimmten Werbemärkten auf einen gemeinsamen Marktanteil von knapp 40 Prozent. Bei der Bewertung des Gemeinschaftsunternehmens haben wir intensiv ermittelt, über welche Ausweichmöglichkeiten die Werbekunden nach dem Zusammenschluss verfügen. Trotz der stetig zunehmenden Bedeutung von Werbung im Internet und in sozialen Medien und dem davon ausgehenden Wettbewerbsdruck auf Printmedien, spielen Anzeigen in bestimmten Zeitschriften-Kategorien für viele Werbekunden nach wie vor eine entscheidende Rolle. Von Bedeutung ist, dass bestimmte Zielgruppen durch andere Werbeformen kaum erreicht werden oder die Kosten im Vergleich zu hoch sind. Im Ergebnis haben wir das Vorhaben dennoch nicht untersagt. Trotz der starken Marktposition von Burda und Funke finden auch diese Werbekunden noch genügend Ausweichmöglichkeiten, um ihre Anzeigen bzw. Beilagen platzieren zu können."

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(ps) 17.03.2023



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