Ein erster warmer Geldregen vom Suchmaschinen-Giganten
Google steht der Berliner Verwertungsgesellschaft
Corint Media ins Haus. Die
Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes mit Sitz in München hat festgelegt, dass Google für die Nutzung der Presse-Inhalte für den Zeitraum vom 7. Juni 2021 bis Mitte März 2023 einen Betrag in Höhe von 5,8 Millionen Euro an Corint Media zahlen muss.
Diese Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz soll weiteren Schaden von den Presse-Verlegern abwenden, die Corint Media mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt haben.
Die Schiedsstelle folgt damit der Praxis, die sie bereits im Microsoft/Bing-Eilverfahren gezeigt hatte: Als vorläufige Vergütung greift sie auf Summen zurück, die die nutzenden Unternehmen Corint Media in Verhandlungen selbst angeboten hatten. So hatte Google bereits Anfang 2022 3,2 Millionen Euro pro Jahr für die abschließende Lizenzierung des Corint Media-Portfolios geboten. Diese Zahlung sah Google allerdings als final an und wollte damit Rechtsfrieden erzwingen.
In diesem Verfahren hatte Google erklärt, vorläufig gar nichts zahlen zu wollen. Die Schiedsstelle folgte dem ausdrücklich nicht und bestimmt jetzt die Summe als vorläufige Mindestzahlung bis zum abschließenden Vorschlag im Hauptverfahren. Dort wird weiter über die angemessene Vergütung entschieden – das Ergebnis wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 erwartet. Die von der Schiedsstelle nun vorgeschlagene interimistische Zahlung hat damit keine präjudizierende Wirkung auf die ausstehende Entscheidung zur angemessenen Vergütung in der Hauptsache.
Nach Abschluss des Hauptverfahrens ist mit einer deutlich höheren Summe zu rechnen, denn in ähnlichen Märkten liegt die Vergütung der Presse-Inhalte mindestens im hohen zweistelligen Millionen-Bereich. So erhalten Presse-Verleger in Australien für die Nutzung ihrer Inhalte geschätzt rund 100 Millionen Euro von Google – in einem Markt, der nur rund ein Drittel des deutschen Marktes ausmacht. In Frankreich zahlt Google für das Presseleistungsschutzrecht nach Branchenangaben rund 45 Millionen Euro an die dortigen Presseverleger und zusätzlich einen mindestens ebenso hohen Betrag für sogenannte Google News Showcase-Verträge.
Corint Media-GF Markus Runde: "Die Presseverleger der Corint Media werden auch fast zwei Jahre nach Inkrafttreten des Presseleistungsschutzrechtes von Google ohne sachliche Rechtfertigung anders behandelt als individuell abschließende Presseverleger. Sie erhalten weder Googles eigens für die Rechte-Einräumung konstruierten ,ENP- bzw. GNS-Verträge´, noch irgendwelche vorläufigen Vergütungen für erfolgte Nutzungen. Nun hat die Schiedsstelle als spezialgesetzlich vorgesehene erste Instanz entschieden, was Google vorläufig zu zahlen hat, um zumindest die erkennbar rechtswidrige Nutzung von Presse-Veröffentlichungen durch Google zu beenden. Es bleibt nun abzuwarten, ob Google sich wie Microsoft verhält und vorläufige Zahlungen auf niedrigem Niveau bis zur rechtskräftigen Hauptsache-Entscheidung akzeptiert. Oder ob Google unter Ausnutzung seiner Quasi-Monopolstellung weiterhin zu Lasten der Presseverleger und der ebenfalls beteiligten Journalisten, denen immerhin ein Drittel jeder Vergütung zusteht, agiert. Das sollte dann Gerichte, Behörden und den Gesetzgeber alarmieren."