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Landgericht Frankfurt: Rome Medien GmbH darf Trans-Journalistin nicht als Mann bezeichnen

Erstmalig hat ein Landgericht in Deutschland per einstweiliger Verfügung das Misgendern einer Transfrau in einem Pressebericht untersagt. Diese Entscheidung hat das Landgericht Frankfurt gefällt und somit der Rome Medien GmbH mit Sitz Berlin und der Autorin Judith Sevinç Basad untersagt, die Journalistin Janka Kluge in einem veröffentlichten Beitrag als „Mann“ zu bezeichnen (Beschluss vom 17. März 2023 - Az.: 2-03 O 149/23). Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Konkret ging es bei dem Verfahren um einen Beitrag, der im Blog Pleitegeier.de publiziert wurde. In dem Beitrag wurde die Journalistin Janka Kluge zunächst als „Transfrau“, im weiteren Verlauf als „biologischer Mann“ und zum Ende hin nur noch als „Mann“ bezeichnet.

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, Inhaber der Kanzlei PRIGGE IT MEDIEN RECHT in Frankfurt: "Niemand muss hinnehmen, bewusst dem falschen Geschlecht zugeordnet zu werden. Das Landgericht hat hier im Einzelfall entschieden, dennoch hat die Entscheidung eine Signalwirkung. Verschiedene Studien belegen die negativen Auswirkungen von Misgendern auf Betroffene. Hierauf haben wir im Verfahren hingewiesen. Misgendern ist ein schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und kann rechtliche Konsequenzen haben."

Das Verfahren hat nicht nur wegen der erstmaligen Entscheidung in Sachen Misgendern viel Aufmerksamkeit erhalten, sondern auch durch die Verbindung zum Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt. Der leitet nämlich die Rome Medien GmbH in Berlin.


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(ps) 23.03.2023



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