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Landgericht Hamburg: Hosting der Stream-Ripping-Software YouTube DL muss eingestellt werden

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) mit Sitz in Berlin und der Dachverband International Federation of the Phonographic Industrty (IFPI) mit Sitz in London FPI haben im Namen ihrer Mitgliedsfirmen erfolgreich gegen Uberspace, den in Mainz ansässigen Hoster der Stream-Ripping-Software YouTube-DL geklagt. Das Landgericht Hamburg hat am 31. März 2023 entschieden, dass die Person, die das Hosting der Stream-Ripping-Software verantwortet, verpflichtet wird, das Hosting der Software einzustellen.

Die Software ermöglicht es Nutzern, Inhalte direkt von YouTube herunterzuladen und so die technischen Schutzmaßnahmen von YouTube zu umgehen, die lizenzierte Streaming-Inhalte vor unerlaubtem Herunterladen schützen sollen.

Stream-Ripping ist eine illegale Praxis, eine herunterladbare Datei aus Inhalten zu erstellen, die legal online gestreamt werden können. Es ist die am weitesten verbreitete Form der digitalen Musik-Urheberrechtsverletzung. Laut einer in 2022 durchgeführten Umfrage nutzen 27 Prozent der Menschen weltweit Stream-Ripping-Seiten, um illegal Musik herunterzuladen. Bei den 16- bis 24-Jährigen lag 2022 der Anteil sogar bei 40 Prozent. Rechtliche Schritte gegen Stream-Ripping-Dienste waren sowohl in Deutschland als auch in verschiedenen anderen Ländern erfolgreich, darunter in Australien, Brasilien, Dänemark, Ecuador, Frankreich, Indien, Italien, Spanien, Malaysia, Peru und dem Vereinigten Königreich.

IFPI-CEO Frances Moore: "Die Dienste von YouTube-DL haben es den Nutzern ermöglicht, Stream-Ripping zu betreiben und urheberrechtlich geschützte Musik herunterzuladen, ohne dafür zu bezahlen. Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg baut auf einem Präzedenzfall auf, der bereits in Deutschland geschaffen wurde, und unterstreicht erneut, dass das Hosten von Stream-Ripping-Software dieser Art illegal ist. Wir arbeiten weiterhin weltweit daran, das Problem des Stream-Rippings anzugehen, das denjenigen Einnahmen entzieht, die in Musik investieren und sie schaffen."

BVMI-Vorstandsvorsitzender Dr. Florian Drücke: "Die illegale Nutzung von Musik bleibt eine große Herausforderung für die Branche. Weltweit geben 30 Prozent der Nutzer:innen an, Musik auf nicht lizenzierte oder illegale Weise zu hören oder zu kaufen, wobei Stream-Ripping zu den beliebtesten Methoden gehört. Dies ist inakzeptabel und schadet allen Akteuren der Branche wie auch den Musikfans selbst. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, dass der Host-Provider die Verbreitung der YouTube-DL-Software unterlassen muss, konsequent und wichtig für die Branche."

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(ps) 03.04.2023



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