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Landgericht Stuttgart: SWR siegt im Streit um den Titel "Nie wieder keine Ahnung"

Einen juristischen Erfolg auf der ganzen Linie konnte das öffentlich-rechtliche Medien-Unternehmen SWR bei der Klage um die Rechte am Titel "Nie wieder keine Ahnung" für sich verbuchen.

Die 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15. November 2022 entschieden, dass die Titelrechte komplett bei der ARD-Anstalt liegen und die Beklagte es unterlassen muss, im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland die Bezeichnung 'Nie wieder keine Ahnung' als Titel für ein Buch und/oder E-Book und/oder Hörbuch zu benutzen und/oder benutzen zu lassen, insbesondere entsprechend gekennzeichnete Bücher und/oder E-Books und/oder Hörbücher anzubieten, zu vertreiben, in den Verkehr zu bringen, zu bewerben und/oder zu den genannten Zwecken zu besitzen und/ oder diese Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen." (Urteil vom 24. Jan. 2023 - Az. 17 O 122/22).

Die Beklagte muss zudem Auskünfte über Umsätze, Vertriebswege sowie Gewinne erteilen und Schadensersatz leisten. Zudem muss die Beklagte alle noch im Handel befindlichen Exemplare zurückrufen und vernichten. Auch die Kosten des Rechtstreits muss allein die Beklagte tragen.

Anzeige aus dem Titelschutz Anzeiger trug zum Erfolg bei

Bei dem Verfahren spielte auch der Titelschutz Anzeiger eine Rolle. Im Urteil heißt es auf Seite 3: "Die Klägerin veröffentliche am 28.4.2009 im Magazin „Der Titelschutz Anzeiger“ eine Titelschutz-Anzeige für den Titel „Nie wieder keine Ahnung“. Die Buchung erfolgte seinerzeit über die Rechtsanwaltskanzlei Bettina Krause mit Sitz in Tutzing.

In dem 20-seitigem Urteil werden die Entscheidungsgründe ausgesprochen ausführlich über elf Seiten dargelegt.


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(ps) 06.04.2023



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