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LG Hamburg: Werbung mit gesundheitsfördernder Wirkung des Getränks verstößt gegen EU-Verordnung

Im Streit um Werbeaussagen für den Energy-Drink Emporgy Mango Passionsfruit Flavour hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbänden - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. mit Sitz in Berlin einen Erfolg errungen. Das Landgericht Hamburg hat der Emborgy GmbH aus Hamburg untersagt, für ein Pulver zur Zubereitung von Energy-Drinks mit der Aussage zu werben, das Getränk verleihe Konzentrations- und Leistungsfähigkeit (Urteil vom 19. Jan. 2023 - Az.: 312 O 256/21).

Der Hersteller hatte auf seiner Website für das Produkt Emporgy Mango Passionfruit Flavour geworben (dahinter verbirgt sich ein koffeinhaltiges Pulver zur Zubereitung sogenannter Energy-Drinks). Die Emporgy GmbH warb mit der Aussage: das "Lifestyle Getränk verleiht dir die nötige Power, Leistung und Konzentration für deine gewünschten Aktivitäten" sowie mit dem Hinweis "Ein besserer Focus und die richtige Konzentration sind gerade im Gaming Bereich entscheidend. Genau dafür wurden der Emporgy Focus Booster entwickelt."

Das Landgericht Hamburg stellte fest, dass die Werbung gegen die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union verstößt. Demnach dürfen Unternehmen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und zugelassen sind.

Bei den strittigen Formulierungen handelt es sich nach Auffassung des Landgerichts Hamburg um gesundheitsbezogene Aussagen, da sie einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Verzehr des Produktes und einer verbesserten Konzentration und Reaktionsfähigkeit herstellen. Für diese Behauptungen fehle die erforderliche Zulassung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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(ps) 24.04.2023



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