Der Druck auf den Internet-Giganten
Alphabet /
Google erhöht sich sukzessive. Die
EU-Kommission hatte am 14. Juni 2023 diverse relevante Beschwerdepunkte an
Google wegen eines möglichen Missbrauchs seiner Marktmacht im Bereich Online-Werbung übermittelt. Die EU-Kommissarin Margrethe Vestager
brachte in diesem Zusammenhang sogar die Zerschlagung ins Spiel.
Seit Juni 2021 untersucht die EU-Kommission die Wertschöpfungskette bei Google samt der darin vermuteten Begünstigungspraktiken beim Verkauf der Online-Werbung. Mit den nun als missbräuchlich eingestuften Verhaltensweisen verschafft Google nach Ansicht der Kommission seiner eigenen Werbebörse AdX (heute Teil von Google Ad Manager) seit mindestens 2014 vorsätzlich und unrechtmäßig Wettbewerbsvorteile und verdrängt so Konkurrenten auf den betroffenen Märkten – zum Nachteil der gesamten werbungtreibenden Industrie.
Im Rahmen dieses Kartellverfahrens haben sich auch diverse Spitzenverbände der deutschen Werbe- und Medien-Szene an die Brüsseler Behörde gewandt und ihre Vorwürfe vorgebracht. Diese Verbände, deren Logos in dieser Meldung zu sehen sind, begrüßen die Entscheidung der EU-Kommission und insbesondere die für notwendig erachteten Abhilfe-Maßnahmen.
Prof. Dr. Thomas Höppner, Partner der auf Medien- und Kartellrecht spezialisierten Kanzlei Hausfeld, die die Verbände in diesem Verfahren vertritt, erklärt zu der gestrigen Abmahnung: "Online-Werbung ist das Lebenselixier des Internets. Durch die abgemahnten Verhaltensweisen hat Google seine zentrale Rolle auf allen Ebenen der Vermittlung von Online-Werbung missbraucht. Der Digital-Gigant hat Herausgeber von Webseiten (Publisher) sowie Werbungtreibende (Advertiser) massiv geschädigt, insbesondere durch überhöhte Gebühren und Erschwerung von Innovation auf dem Markt. Googles Markt-Missbrauch geht letztlich zu Lasten der Medien-Vielfalt und der Verbraucher. Der Vorschlag, die verschiedenen Bereiche des Unternehmens aufzuspalten, ist weitreichend und in dieser Form erstmalig. Die vergangenen Verfahren gegen Google haben aber gezeigt, dass Verhaltensauflagen nicht ausreichen, um die Wettbewerbsverzerrungen zu beenden."
Das gemeinsame Statement der Bündnis-Verbände: "Wenn wegen der Zustände im Online-Werbesektor nach Meinung der Kommission strukturelle Maßnahmen geboten sind, gebieten es wettbewerbsrechtliche Grundsätze umso mehr, die Anliegen im Bereich anderer eng verzahnter Google-Dienste weiterzuführen. Die Pläne des Konzerns für Chrome und Android sind erst recht inakzeptabel. Alle maßgeblichen Prozesse, Werkzeuge und Datenstrukturen werden in die Hände eines einzigen Unternehmens gelegt. So richtig der Schritt der Kommission ist: Der Umsetzung der weitreichenderen Pläne von Google darf nicht zugeschaut werden, um dann, erst Jahre später, einzuschreiten. Die Kommission hat, wie gestern demonstriert, das erforderliche Rüstzeug zur Hand."
Das Bündnis besteht aus Verbänden der deutschen Medien- und Kommunikationswirtschaft. Unter dem Dach des ZAW umfasst es unter anderem die folgenden Organisationen (in alphabetischer Reihenfolge):
• BDZV – Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.,
• Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.,
• Markenverband e.V.,
• MVFP Medienverband der freien Presse e. V.,
• OMG e.V. Organisation der Mediaagenturen,
• VAUNET – Verband Privater Medien e. V., sowie
• Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V..