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VG Berlin: Bundesministerium für Finanzen muss Fragen zum Linder-Grußwort beantworten

Das Bundesministerium der Finanzen muss Auskunft über eine Video-Grußbotschaft von Christian Lindner geben - Foto: BMF

Das Bundesministerium der Finanzen muss Auskunft über eine Video-Grußbotschaft von Christian Lindner geben - Foto: BMF
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Sitz in Berlin ist verpflichtet, der Presse vier von neun Fragen zu einem etwa dreiminütigen Video-Grußwort des Bundesministers der Finanzen für die BBBank mit Sitz in Karlsruhe zu beantworten, bei der Christian Linder knapp ein Jahr zuvor einen privaten Immobilienkredit aufnahm. Das hat die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin aufgrund des nach wie vor besonders hohen öffentlichen Interesses an diesem Thema in einem Eilverfahren entschieden (Beschluss vom 26. Juni 2023 - Az.: VG 27 L 28/23).

Gegen den Beschluss des VG Berlin kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

In der Presse-Info vom 3. Juli 2023 erläutert das VG Berlin: Der Antragsteller, ein Redakteur einer Tageszeitung, hatte dem BMF neun Fragen zu den Vorgängen rund um das im Mai 2022 erstellte Videogrußwort für die Bank und den privaten Verbindungen des Ministers zu dieser Bank und weiteren Unternehmen gestellt. Er stützt sich auf die Pressefreiheit, die ihm einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden wie dem BMF gewähre.

Das Gericht gab dem Antrag in Bezug auf vier Fragen statt. Das BMF müsse etwa Auskunft zu der Frage geben, ob der Minister seine private Kreditaufnahme gegenüber den für die Videoproduktion des Grußworts verantwortlichen Mitarbeitern vor der Veröffentlichung im Magazin „Der Spiegel“ im Oktober 2022 dargelegt habe. Diese Frage sei nicht durch den Hinweis des BMF darauf beantwortet worden, dass sich aus den für den Minister geltenden Compliance-Regeln keine Pflicht zur Anzeige privater Kreditverbindungen ergebe. Denn daraus folge nicht zwingend, dass es im BMF keine dienstlichen Informationen zu der betreffenden Kreditaufnahme gebe. Das BMF müsse auch Fragen zu Anfragen privatwirtschaftlicher Unternehmen nach Grußworten oder Reden insbesondere in den Monaten April und Mai 2022 beantworten. Dem stünden keine schutzwürdigen Interessen Privater entgegen, weil Unternehmen mit öffentlicher Aufmerksamkeit für ihre Anfragen rechnen müssten, wenn sie einen Minister um ein Grußwort bäten.

Hinsichtlich fünf weiterer Fragen lehnte das Gericht den Eilantrag dagegen ab. Insbesondere müsse keine Auskunft zu sonstigen privaten Geschäftsbeziehungen des Ministers erteilt werden. Diese seien nicht dienstlich geprägt, sondern privat. Allein der Umstand, dass ein Minister in dieser Funktion möglicherweise ministerielle Grußworte für private Unternehmen erstellt hat, mit denen ihn eine private Geschäftsbeziehung verbindet oder verbunden hat, rechtfertige nicht die Annahme, er habe seine privaten Belange mit dienstlichem Handeln verquickt.

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(ps) 03.07.2023



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