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DAZN und Verbraucherzentrale streiten weiter

Der juristische Streit zwischen dem Streaming-Anbieter DAZN in München und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit Sitz in Berlin über mehrere Klauseln in den Nutzungsbedingungen geht in die nächste Runde.
Das Landgericht München I hatte festgestellt, dass mehrere Klauseln der Nutzungsbedingungen von DAZN unwirksam seinen, weil diese intransparent seien und dem Anbieter umfangreiche Änderungen des Vertrages ermöglichen (Urteil vom 25. Mai 2023 - Az.: 12 O 6740/22).
Das Urteil des Landgerichts München I ist nicht rechtskräftig, weil DAZN dagegen vor dem Oberlandesgericht München Berufung eingelegt hat.

Jana Brockfeld, Rechtsreferentin des vzbv: "Vertragsbestimmungen müssen für VerbraucherInnen transparent sein. Daran hat sich auch ein international tätiger Streamingdienst wie DAZN zu halten. Schwammig formulierte Änderungsklauseln in Verträgen bergen die Gefahr, dass Anbieter einseitig Vertragsänderungen zu Lasten von Verbraucher:innen vornehmen."

Zwölf Klauseln sind betroffen
Neben den Änderungsklauseln beanstandete der vzbv noch zwölf weitere Regelungen in den Nutzungsbedingungen von DAZN. Während des Verfahrens beim Landgericht München I gab DAZN bezüglich dreier Klauseln eine Unterlassungserklärung ab. Bei den verbliebenen neun Klauseln gab das Landgericht München I dem vzbv Recht. DAZN hat in der Zwischenzeit seine Nutzungsbedingungen geändert.



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(ps) 30.06.2023



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