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RTL und Bundesverband Regie vereinbaren neue Vergütungsregel für fiktionale Prometime_produktionen
Anfang 2023 hatten der Kölner TV-Konzern RTL Deutschland und der Bundesverband Regie (BVR) mit Sitz in Berlin angekündigt, eine zweite gemeinsame Vergütungsregel nach § 36 UrhG treffen zu wollen, die auch eine Mindestvergütung für künftige fiktionale Auftragsproduktionen regelt (Primetime-Filme, -Serien und -Sitcoms). Am 10. August 2023 haben beide Seiten nun den Abschluss der Vereinbarung verkündet. Diese sogenannte "GVR Primetime Fiction II" umfasst alle fiktionalen Auftragsproduktionen von RTL und VOX; sie gilt für Produktionen ab 2022. Die Mindestvergütung ist für Produktionen ab 01.07.2023 geregelt.
Andreas Fischer, Chief Operating Officer RTL Deutschland: "Wir freuen uns, dass wir in konstruktiven Verhandlungen mit dem Bundesverband Regie nun auch für die Zukunft eine Einigung für fiktionale Produktionen erzielt haben, die erfolgreiche kreative Leistungen angemessen honoriert."
Dr. Florian Prugger, Justiziar des BVR und selbstständiger Rechtsanwalt in München: "Wir sind froh, nun auch für die zukünftigen Produktionen die Vergütungen bei RTL geregelt zu haben."
BVR-GF Jobst Oetzmann: "Wir danken den konstruktiven Verhandlern auf Seiten von RTL."
Der 1975 gegründete Bundesverband Regie, dem über 550 Mitgliedern angehören, vertritt die Interessen der Film- und Fernseh-RegisserInnen, der Drehbuch-AutorInnen, der ProduzentInnen sowie der Regie-AssistentInnen und der Script Supervisors gegenüber der Filmwirtschaft, den TV-Sendern, den Filmförderungen, den Gewerkschaften, den Ministerien auf Bundes- und Länder-Ebenen sowie den Parlamenten.
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(ps) 10.08.2023
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