Der Berliner Künstler
Götz Valien muss künftig neben
Martin Kippenberger als Miturheber verschiedener Versionen des Gemäldes "Paris Bar" erwähnt werden. Das hat die für das Urheber- und Design-Recht zuständige 42. Zivilkammer des
Landgerichts München I im Rechtsstreit zwischen Götz Valien und der Nachlass-Vertreterin des verstorbenen Künstlers Martin Kippenberger entschieden (Urteil vom 7. Aug. 2023 - Az.: 42 O 7449/22).
Auf die Widerklage der Beklagten hin hat der Kläger den Anspruch der Beklagten anerkannt, das Gemälde 'Paris Bar Version 3' nicht als Allein-Urheber auszustellen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Nachlass-Verwalterin Estate Martin Kippenberger hat bereits angekündigt in Berufung gehen zu wollen.
Zum Sachverhalt
Der bekannte Künstler Martin Kippenberger, der 1991 nicht zur zeitgenössischen Kunstausstellung Metropolis im Berliner Gropius-Bau eingeladen worden war, hatte in der Paris Bar eine Gegenausstellung organisiert.
Martin Kippenberger beauftragte in dem Zusammenhang das Berliner Kinoplakat-Malunternehmen Werner-Werbung, die auf einem Foto festgehaltene Ausstellungshängung in der Paris Bar auf eine großformatige Leinwand zu malen. Im Auftrag der Werner-Werbung und der Besitzer der Paris Bar hatte Götz Valien die Bilder 1 und 2 in den Jahren 1992 und 1993 eigenständig gemalt und signiert. 1993 malte Götz Valien noch ein drittes Bild.
Dass der Auftrag für die Bilder auf den Künstler Martin Kippenberger zurückging, erfuhr Valien erst 17 Jahre später, als das Bild 'Paris Bar (Version 1)' bei Christie’s für 2.281.250 Britische Pfund (ca. 2,7 Mio. Euro) versteigert wurde und damit weltweit für Aufmerksamkeit sorgte.
Die Begründung des Urteils
Die 42. Zivilkammer am Landgericht München I stellte fest, dass der Kläger Götz Valien neben Kippenberger als Miturheber der Gemälde im Sinne des § 8 Abs. 1 UrhG anzusehen sei. Dem Kläger sei bei der Schaffung der Gemälde ein hinreichend großer Spielraum für eine eigenschöpferische Leistung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG geblieben, welcher von ihm genutzt worden sei.
Götz Valien habe mit dem Gemälde 'Paris Bar Version 1' eine einladende, lebendige und warme Atmosphäre der Ausstellung in der Paris Bar gefertigt, die sich so auf der fotografischen Vorlage der Ausstellung nicht finde und ihm auch nicht von Kippenberger vorgegeben worden sei. Diese eigentümliche Atmosphäre habe der Kläger bei der Erstellung des Gemäldes 'Paris Bar Version 2' wieder aufgegriffen und damit auch diesem Werk seine individuelle Handschrift verliehen.
Juristische Kontrahenten sind Raue und K&K Gates
Bei diesem Rechtsstreit wird Götz Valien von der Berliner Kanzlei Raue vertreten, die über eine besondere Expertise im Bereich Kunstrecht verfügt. Der Namensgeber Prof. Dr. Peter Raue und Dr. Felix Stang sind Partner bei Raue im Bereich des Urheber- und Kunstrechts. Dr. Felix Stang ist Lehrbeauftragter der Freien Universität Berlin und unterrichtet dort Urheberrecht. BestLawyers und das Handelsblatt listen Dr. Peter Raue und Dr. Felix Stang neben Dr. Mareile Büscher und Dr. Anna-Sophie Hollenders in ihrer jüngsten Ausgabe 'Deutschlands beste Anwälte 2023' in der insgesamt 14 Anwälte umfassenden Rubrik Kunstrecht. Dr. Mareile Büscher wurde in diesem Bereich als 'Lawyer of the Year' ausgezeichnet.
Die Nachlass-Verwaltung Estate Martin Kippenberger hat die Kanzlei K&L Gates engagiert. Um den Fall kümmert sich die Partnerin Dr. Friederike Gräfin von Brühl, M.A., die im Berliner K&L Gates-Büro sitzt. Sie ist Mitglied der Praxisgruppe Intellectual Property Litigation und berät schwerpunktmäßig in den Bereichen Immaterialgüterrecht und Kunstrecht. Zu ihren Mandanten gehören Kunsthändler und Sammler, Galerien und Auktionshäuser, Künstler und deren Nachlässe sowie Museen und gemeinnützige Einrichtungen. Regelmäßig berät sie zu Rechtsstreitigkeiten und Verhandlungen im Umgang mit Fälschungs- und Restitutionsfällen einschließlich NS-Raubkunst und Beutekunst.
Dr. Friederike Gräfin von Brühl ist von Best Lawyers/Handelsblatt für Kunstrecht empfohlen und als Lawyer of the Year für das Jahr 2022 ausgezeichnet. Im Jahr 2020 wurde sie von Chambers and Partners als eine von drei “Top Lawyers” (Band I) im “High Net Worth Guide”-Ranking für den Bereich Fine Art and Cultural Property in Deutschland ausgezeichnet. Der Spiegel zählte sie in einem Artikel im Jahr 2020 “zu den besten Kunstrechtsexperten der Republik”. ArtSheSays hat sie als einzige Europäerin in The Power List: Top Female Attorneys in the Art World aufgenommen (2020).