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OLG Frankfurt: DB-Suchfunktion "Schnellste Verbindung anzeigen" ist irreführend

OLG Frankfurt hat die Suchfunktion "Schnellste Verbindung anzeigen" untersagt - Foto: Deutsche Bahn
Die auf der Website
bahn.de und in der
DB Navigator App voreingestellte Suchfunktion "Schnellste Verbindung anzeigen" ist irreführend. Das hat das
Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Eilverfahren entschieden und am 2. Oktober 2023 per Presse-Info bekanntgegeben (Beschluss vom 21. September 2023 - Az.: 6 W 61/2023).
Den Antrag auf Unterlassung hatte ein Bahn-Konkurrent, der Transportleistungen im Schienenpersonennahverkehr anbietet, zunächst beim Landgericht Frankfurt am Main gestellt, wo er jedoch zurückgewiesen wurde. Die Beschwerde vor dem OLG Frankfurt hatte Erfolg, weil laut OLG die Ausgestaltung der Verbindungsauskunft irreführend und damit unlauter sei: "Verbraucher werden (...) davon ausgehen, dass es sich bei den angezeigten Verbindungen, wie beworben, um die (...) schnellsten Verbindungen zu ihrer Suchanfrage handelt, auch weil das primäre Ziel des Verkehrs bei einer Verbindungsabfrage ist, möglichst schnell von A nach B zu kommen."
In der Presse-Info Nr. 59/2023 heißt es: "Das erweckte Verständnis stimme jedoch nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen überein, so dass die Suchfunktion irreführend sei. Angezeigt werde zwar zunächst die absolut schnellste Verbindung. Ausgehend von dieser springe das Programm dann aber entweder vorwärts (Abfahrtssuche) oder rückwärts (Ankunftssuche) zu den nächsten absolut schnellsten Verbindungen. Die in der Ergebnisliste an zweiter und fortlaufender Stelle angezeigten Verbindungen seien damit nicht die nächstschnelleren im Hinblick auf die objektive Gesamtfahrdauer, sondern die nächstschnelleren nach der schnellsten Verbindung. Im Fall einer einstündigen schnellsten Verbindung könne dies dazu führen, dass eine eine Minute davorliegende Verbindung mit einer Dauer von 1:01 Stunden gar nicht, die eine Minute nach der schnellsten Verbindung abfahrende Verbindung mit einer Dauer von 2:00 Stunden dagegen als zweitschnellste ausgewiesen werde."
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(ps) 02.10.2023
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