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Bundesverfassungsgericht: AfD-Fraktion klagt auf Bekanntgabe von Journalisten-Namen und Honoraren

Die AfD-Fraktion des Deutschen Bundestages hat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Organ-Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Sie will die Namen und Honorare von Journalisten wissen, die für die Regierung Vorträge gehalten oder Veranstaltungen moderiert haben.
Die AfD hatte auf ihre parlamentarischen Anfragen zwar Antworten bekommen, aber ist damit nicht zufrieden, weil nur ein Teil der Angaben in der Geheimschutzstelle des Bundestages zugänglich gemacht wurden. Die Freigabe der anderen Informationen wurde mit dem Hinwies auf den Datenschutz sowie das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen abgelehnt.
In den vergangenen fünf Jahren hat die Bundesregierung knapp 1,5 Millionen Euro an Honoraren an rund 200 Journalistinnen und Journalisten für Moderationen, Vorträge, Interviews oder ähnliche Leistungen gezahlt. Seit 2018 erhielten Beschäftigte von ARD, ZDF und Deutschlandfunk 875.000 Euro - beschäftigte privater Medien bekamen rund 600.000 Euro.

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(ps) 29.09.2023



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