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Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat sich mit dem Thema Widerrufsrecht bei Abonnements beschäftigt und entschieden, dass kein zweites Widerrufsrecht entsteht, wenn eine kostenlose Testphase automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement übergeht (Urteil vom 05.10.2023, Az. C-565/22 - Sofatutor).
Geklagt hatte der österreichische Verbraucherschutzverband Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit Sitz in Wien gegen die Internet-Lernplattform Sofatutor, die 2008 von Stephan Braun in Berlin gegründet wurde und heute im gesamten deutschsprachigen Raum aktiv ist.
Zum Sachverhalt
Die Sofatutor GmbH betreibt Internet-Lernplattformen für Schüler. Beim erstmaligen Abschluss eines Abonnements kann dieses 30 Tage lang kostenlos getestet und während dieser Zeit jederzeit fristlos gekündigt werden. Das Abonnement wird erst nach Ablauf dieser 30 Tage kostenpflichtig. Wenn der kostenpflichtige Abo-Zeitraum abläuft, ohne dass eine Kündigung erfolgt ist, verlängert sich das Abonnement automatisch um einen bestimmten Zeitraum. Bei einem Vertragsschluss im Fernabsatz informiert Sofatutor die Verbraucher über das Recht zum Rücktritt bzw. zum Widerruf.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertritt die Ansicht, dass dem Verbraucher ein Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) nicht nur aufgrund des Abschlusses eines 30-tägigen kostenlosen Test-Abonnements, sondern auch aufgrund der Umwandlung dieses Abonnements in ein kostenpflichtiges Abonnement und dessen Verlängerung zustehe.
Der Oberste Gerichtshof mit Sitz in Wien, der mit diesem Rechtsstreit befasst ist, hat den Europäischen Gerichtshof dazu um Auslegung der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher ersucht.
Entscheidung des EuGH
Der Europäische Gerichtshof stellt in seiner Antwort fest, dass dem Verbraucher das Recht, einen Fernabsatzvertrag zu widerrufen, bei einem Abonnement-Vertrag, der anfangs einen kostenlosen Zeitraum vorsieht und sich, wenn dieser Vertrag nicht gekündigt wird, automatisch verlängert, grundsätzlich nur ein einziges Mal zukommt.
Wurde der Verbraucher bei Abschluss des Abonnements nicht klar, verständlich und ausdrücklich darüber informiert, dass dieses Abonnement nach einem kostenlosen Anfangszeitraum kostenpflichtig wird, muss er jedoch über ein neuerliches Widerrufsrecht verfügen.