Freitag, 14. August 2026

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Landgericht Hamburg untersagt Aussagen von Julian Reichelt zum Verein PolizeiGrün

Julian Reichelt musste sich beim Landgericht Hamburg wegen Aussagen über Verbindungen zwischen dem Verein PolizeiGrün und der Partei Die Grünen verantworten - Foto: Axel Springer

Julian Reichelt musste sich beim Landgericht Hamburg wegen Aussagen über Verbindungen zwischen dem Verein PolizeiGrün und der Partei Die Grünen verantworten - Foto: Axel Springer
Das Landgericht Hamburg hat dem ehemaligen BILD-Chefredakteur Julian Reichelt und dem Online-Medium NIUS bei seinen Äußerungen über Verbindungen zwischen dem Verein PolizeiGrün e. V. und der Partei Bündnis90 Die Grünen deutliche Grenzen gesetzt. Unter anderem hat das Landgericht Hamburg untersagt, dass Julian Reichelt und NIUS den Eindruck erwecken dürfen, dass der Verein im Auftrage der Grünen tätig sei (Beschluss vom 8. April 2024 - Az.: 324 O 129/24).

Bei dem Verfahren gab das Landgericht Hamburg ungefähr der Hälfte der Anträge der Grünen statt, bei den anderen Anträgen bekamen Julian Reichelt und NIUS Recht. Das Ergebnis spiegelt sich auch in den Kosten für das Verfahren wider, denn diese müssen die Parteien weitgehend zur Hälfte tragen. Bündnis90 Die Grünen hatten die Kanzlei Redeker Sellner Dahs engagiert, für Julian Reichelt und NIUS war die Kanzlei Steinhöfel aus Hamburg aktiv.

Das Landgericht Hamburg stellte im Verfahren fest, dass die angegriffenen Aussagen die Grünen in ihrem Achtungsanspruch verletzen. Denn auch Parteien können sich gemäß Art. 19 Abs. 3 Grundgesetz auf den Schutz der Grundrechte berufen. Diese seien auch auf Parteien anwendbar.

Auf dem Portal Legal Tribune Online findet sich ein sehr ausführlicher Beitrag zu diesem Verfahren, dessen Beschluss allerdings noch nicht rechtskräftig ist.

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(ps) 10.04.2024



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