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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier muss keine Auskunft zu Begnadigungen geben

Bundespräsident Frank-Walter Steimeier muss keine Auskunft zu Begnadigungen geben - Foto Steffen Kugler

Bundespräsident Frank-Walter Steimeier muss keine Auskunft zu Begnadigungen geben - Foto Steffen Kugler
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass dem Portal FragDenStaat kein Anspruch auf Auskunft gegen den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier zusteht, wenn es um die von ihm oder seinen Vorgängern ausgesprochenen Begnadigungen geht (Urteil vom 4. April 2024 - Az.: 6 B 18/22.

Die Klage wurde auch in erster Instanz vom Verwaltungsgericht Berlin abgewiesen. Das OVG Berlin-Brandenburg hat keine Revision zugelassen.

Das Portal FragDenStaat mit Sitz in Berlin hatte beim Bundespräsidialamt eine detaillierte Auskunft zu allen Begnadigungen beantragt, die zwischen 2004 bis 2021 vorgenommen wurden. Das Bundespräsidialamt lehnte dieses Begehren ab und verwies darauf, dass der Bundespräsident bei Begnadigungen nicht als Behörde, sondern als Verfassungsorgan handele und außerdem schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer Auskunftserteilung entgegenstünden.
Dieser Auffassung haben sich sowohl das VG Berlin als auch das OVG Berlin-Brandenburg angeschlossen.

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(ps) 10.04.2024



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