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BDZV verschärft den Kampf um textlastige Angebote der Rundfunkanstalten

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) erhöht in Sachen textlastige News-Angebote den Druck auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Anstalten. Am Freitag, dem 3. Mai 2024, hat der Berliner Verband bei der EU-Kommission in Brüssel Beschwerde wegen Beihilfe-Missbrauchs im Zusammenhang mit der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Anstalten in Deutschland eingelegt.
Darüber hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung als erste berichtet.
In dem 72-seitigen Schriftsatz werfen die Zeitungsverleger den öffentlich-rechtlichen Sendern vor, einen Teil der Gebühren zweckentfremdet für ein Angebot presseähnlicher Telemedien-Dienste zu verwenden. Im Zentrum dieser Auseinandersetzung steht die Nachrichten-App Newszone, die im Zuge der juristischen Verfahren zunächst auf Eis gelegt wurde, aber Anfang April 2024 wieder freigeschaltet wurde.

Die EU-Kommission hat die Beschwerde bereits am 3. Mai. 2024 an die Bundesregierung in Berlin weitergeleitet. Üblicherweise muss das Bundesministerium des Auswärtigen binnen einer Monat Stellung beziehen, doch da das Rundfunkrecht in der Länder-Hoheit liegt, dürfte die Frist auf bis zu drei Monate verlängert werden. Das bedeutet, dass sich ab Spätsommer erst die neu gewählte EU-Kommission mit dieser Thematik befassen wird.

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(ps) 07.05.2024



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