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OLG Hamburg: Ex-BILD-Chefredakteur Julian Reichelt hat keinen Anspruch Gegendarstellung gegen den NDR / Reschke Fernsehen

Julian Reichelt kann Anspruch auf Gegendarstellung nicht gegen NDR / Reschke Fernsehen durchsetzen - Foto. Axel Springer SE

Julian Reichelt kann Anspruch auf Gegendarstellung nicht gegen NDR / Reschke Fernsehen durchsetzen - Foto. Axel Springer SE
Der frühere BILD-Chefredakteur Julian Reichelt musste beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg eine Niederlage einstecken. Das OLG Hamburg lehnte sein Verlangen nach Ausstrahlung einer Gegendarstellung ab (Urteil vom 6. Mai 2024 – Az.: 7 U 6/24) und revidierte damit einen Beschluss des Landgerichts Hamburg.
In dem Verfahren ging es um die ARD-Sendung Reschke Fernsehen bzw. genauer gesagt um eine Ausstrahlung vom 16. Februar 2023 mit dem Beitrag: "Julian Reichelt und die Frauen: Bumsen, belügen, wegwerfen". Die vom NDR produzierte Sendung beschäftigte sich mit den Vorwürfen des Macht-Missbrauchs gegen den ehemaligen BILD-Chefredakteur Julian Reichelt. Diese Vorwürfe hatten über längere Zeit für Schlagzeilen gesorgt.
Nach der Ausstrahlung ging Julian Reichelt mit Unterstützung der Berliner Kanzlei Irle Moser vom NDR gegen die Inhalte der Sendung vor. Das Landgericht Hamburg untersagte 11 Passagen. Darüber hinaus verlangte Julian Reichelt auch die Ausstrahlung einer Gegendarstellung. Das Landgericht Hamburg erlies eine entsprechende Verfügung und bestätigte die Entscheidung im September 2023 (Az.: 324 O 91/23).
Gegen diese Entscheidung des Landgerichts Hamburg legte der NDR Berufung ein und setzt sich nun in der nächsten Instanz durch: Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat die Entscheidung des Landgerichts Hamburg mit Urteil vom 6. Mai 2024 aufgehoben und den Verfügungsantrag zurückgewiesen (Az.: 7 U 6/24).
Das OLG Hamburg folgt der Auffassung des NDR, wonach die von Julian Reichelt verlangte Gegendarstellung nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts sind keine Rechtsmittel möglich.

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(ps) 10.05.2024



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