ANZEIGE

Landgericht München I: Bild darf Sylt-Video nicht unverpixelt verbreiten

Screenshot vom Sylt-Video - Quelle X / vormals Twitter
Das Ende Mai 2024 über Social-Media-Kanäle verbreitete Sylt-Video mit den "Ausländer-Raus-Gegröle" hat weit über die Grenzen Deutschlands hinaus für Schlagzeilen und hohe Aufmerksamkeit gesorgt. Das Skandal-Video über eine Feier in der Promi-Kneipe Pony zeigte unverpixelt Personen, die zum Hit von
Gigi D'Agostinos (L'amour Toujour) Nazi-Parolen wie "Ausländer raus" oder "Deutschland den Deutschen" sangen.
Ungeachtet dieser Ausgangslage hat das Landgericht München I dem Boulevard-Medium Bild bzw. der Axel Springer Deutschland GmbH die unverpixelte Verbreitung des Sylt-Videos untersagt (Beschluss vom 12. Juni 2024 - Az.: 26 O 6325/24).
Erwirkt wurde diese EV von der Anwältin Dr. Patricia Cronemeyer im Auftrag einer jungen Frau, die im Video die Passage "Ausländer raus" singt.
Das Landgericht München I verbietet nicht nur die unverpixelte Verbreitung des Bildes der Frau im Video, sondern auch Screenshots, die Bild zur Bebilderung verwendet hatte.
Gegenüber lto.de erklärt die Co-Founderin der Münchner Kanzlei Cronemeyer Haisch: ""Wir reden hier von zahlreichen Berichterstattungen, die die Betroffene in Bild und Video voll erkennbar und großformatig zeigen, teils sogar mit der Nennung ihres (abgekürzten) Namens. Die mit dieser Art der Berichterstattung verbundene Stigmatisierung und Pranger-Wirkung mit der Folge sehr konkreter sozialer Ausgrenzung geht – darin folgt uns das Gericht – bei aller berechtigter Kritik zu weit."
Kostenlos versorgt Sie der Der Titelschutz Anzeiger mit allen Neuigkeiten. Jetzt abonnieren - nie wieder etwas verpassen!
zurück
(ps) 13.06.2024
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erhalten Sie wöchentlich die wichtigsten Nachrichten und die aktuelle Ausgabe als PDF mehr...
Bestellen Sie hier die monatlich erscheinende Printausgabe mehr...
Erscheinungstermine
Hier finden Sie eine Übersicht der einzelnen Ausgaben mit den Erscheinungsterminen.