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EU-Kommission leitet weitere Verfahren gegen Apple ein

Die EU-Kommission zeigt Apple, dass sie es sehr ernst meint mit den neuen Digital-Vorschriften - Foto: Fotolia

Die EU-Kommission zeigt Apple, dass sie es sehr ernst meint mit den neuen Digital-Vorschriften - Foto: Fotolia
Die Europäische Kommission hat den amerikanischen Tech-Konzern Apple am 24. Juni 2024 von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass ihre App Store-Vorschriften gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) verstoßen, da sie App-Entwickler daran hindern, Verbraucher frei auf alternative Kanäle für Angebote und Inhalte zu lenken.

Darüber hinaus leitete die EU-Kommission noch ein neues Verfahren gegen Apple ein, weil sie Bedenken hat, dass die neuen vertraglichen Anforderungen an Drittanbieter und App-Stores, einschließlich der neuen 'Core Technology Fee' von Apple, nicht ausreichen, um die wirksame Einhaltung der Verpflichtungen von Apple im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte zu gewährleisten.

Vorläufige Feststellungen zu den Weiterleitungsregeln von Apple für den App-Store

Im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte sollten Entwickler, die ihre Apps über Apples App Store vertreiben, ihre Kunden kostenlos über alternative kostengünstigere Kaufmöglichkeiten informieren können, sie zu diesen Angebote hinleiten und es ihnen ermöglichen können, Einkäufe zu tätigen.

Apple verfügt derzeit über drei Ensembles von Geschäftsbedingungen, die seine Beziehungen zu App-Entwicklern regeln, darunter die Weiterleitungsregeln des App Store. Hier die vorläufigen Feststellungen der EU-Kommission:

  • Keines dieser Pakete von Geschäftsbedingungen erlaubt es den Entwicklern, ihre Kunden frei weiterzuleiten. So können Entwickler beispielsweise weder Preisinformationen innerhalb der App bereitstellen noch auf andere Weise mit ihren Kunden kommunizieren, um Angebote zu bewerben, die über alternative Vertriebskanäle verfügbar sind.
  • In den meisten Geschäftsbedingungen für App-Entwickler erlaubt Apple die Weiterleitung nur über „Link-outs“, d. h. App-Entwickler können einen Link in ihre App aufnehmen, der den Kunden zu einer Website leitet, auf der der Kunde einen Vertrag abschließen kann. Ein solches „Link-out“ wird seitens Apple mit mehreren Beschränkungen versehen, die App-Entwickler daran hindern, über den Vertriebskanal ihrer Wahl Angebote zu kommunizieren und zu bewerben und Verträge abzuschließen.
  • Apple darf zwar dem Entwickler für die Erleichterung des Ersterwerbs eines neuen Kunden über den AppStore eine Gebühr abverlangen, aber in der Praxis gehen die von Apple eingeforderten Gebühren über das für eine solche Vergütung unbedingt erforderliche Maß hinaus. Apple berechnet beispielsweise eine Gebühr für jeden Kauf digitaler Waren oder Dienstleistungen, die ein Nutzer innerhalb von sieben Tagen nach einem Link-out aus der App tätigt.
Neue Untersuchung wegen eines möglichen Verstoßes von Apple gegen das Gesetz

Die Kommission hat heute auch eine dritte Untersuchung gegen die neuen Vertragsbedingungen von Apple für Entwickler eingeleitet, damit Entwickler in den Genuss bestimmter durch das Gesetz über digitale Märkte geschaffenen neuen Rechte wie der Bereitstellung alternativer App-Stores oder des Verkaufs von Apps über alternative Vertriebskanäle kommen. Bislang bietet Apple weiter als Option an, zu seinen früheren Bedingungen abzuschließen, die überhaupt keine alternativen Vertriebskanäle zulassen.

Die Kommission wird prüfen, ob diese neuen vertraglichen Anforderungen für konzernfremde App-Entwickler und App-Stores gegen Artikel 6 Absatz 4 des Gesetzes über digitale Märkte und insbesondere gegen die darin festgelegten Kriterien der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit verstoßen.

Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin - zuständig für Wettbewerbspolitik: "Heute ist ein sehr wichtiger Tag für die wirksame Durchsetzung des Digitalgesetzes: wir haben Apple vorläufige Feststellungen übermittelt. Unser vorläufiger Standpunkt lautet, dass Apple eine Weiterleitung zu alternativen Anwendungen nicht in vollem Umfang zulässt. Die Auswahlregeln sind aber für die App-Entwickler entscheidend, um weniger abhängig von den App Stores der Torwächter zu sein, und damit die Verbraucher bessere Angebote kennenlernen. Außerdem haben wir ein Verfahren gegen Apple wegen seiner sogenannten Kerntechnologiegebühr und verschiedener Vorschriften für die Zulassung von App-Stores Dritter und das Übertragen von Dateien auf andere Geräte eingeleitet. Die Entwicklergemeinschaft und die Verbraucher sind bestrebt, sich Alternativen zum App Store zu eröffnen. Wir werden Untersuchungen durchführen, um sicherzustellen, dass Apple diese Bestrebungen nicht untergräbt."

EU-Kommissar Thierry Breton, zuständig für den Binnenmarkt: "Apple sollte lernen, sich anders zu verhalten. Heute ergreifen wir weitere Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Apple die Vorschriften des Gesetzes über digitale Märkte einhält. Wir haben Grund zu der Annahme, dass die AppStore-Vorschriften es den App-Entwicklern entgegen den Bestimmungen des Gesetzes über digitale Märkte nicht erlauben, frei mit ihren eigenen Nutzern zu kommunizieren. Außerdem eröffnen wir ein neues Verfahren im Zusammenhang mit den neuen Geschäftsbedingungen von Apple für iOS. Unbeschadet der Verteidigungsrechte von Apple sind wir entschlossen, das klare und wirksame Instrumentarium des Gesetzes über digitale Märkte zu nutzen, um Innovatoren und Verbrauchern endlich echte Chancen zu eröffnen:"

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(ps) 24.06.2024



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