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Landgericht Hamburg weist Klage der New York Times in Sachen Wordle ab
Für beachtliches Aufsehen in den Medien hat ein Prozess der New York Times Company gegen den Rätselmacher Stefan Heine am Landgericht Hamburg gesorgt. Dabei ging es um die Markenrechte an dem beliebten Online-Rätselspiel Wordle.
Dieses Rätselspiel hatte sich der amerikanische Erfinder Josh Wardle 2021 ausgedacht und auf seiner Internet-Site kostenlos zur Verfügung gestellt. Wordle fand schnell viele Fans weltweit. Kurz darauf kaufte die New York Times Company für 1,2 Millionen Dollar die Rechte an Wordle - allerdings war es zu dem Zeitpunkt bereits weltweit bekannt und auch im Einsatz. Unter anderem beim bekannten Hamburger Rätselmacher Stefan Heine, der mit seinem Team viele Medien-Häuser im deutschsprachigen Raum mit Rätsel-Produkten versorgt.
Sowohl Stefan Heine als auch die New Times Company hatten sich am gleichen Tag - nämlich dem 1. Februar 2022 - beim Deutschen Patent- und Markenamt in München die deutschen Markenrechte gesichert. Aufgrund des Erwerb der Rechte von Josh Wardle sah sich die NYT als alleinige und vor allem rechtmäßige Inhaberin der Markenrechte und reichte eine entsprechende Klage beim Landgericht Hamburg ein.
Die führte nicht zum gewünschten Erfolg, denn nach Ansicht des LG Hamburg habe die New York Times Company keine "prioritätsbesseren" Rechte an Wordle, da beide Parteien sich die deutschen Marken-Rechte zugleich gesichert haben. Die NYT konnte sich auch mit dem Argument nicht durchsetzen, dass Stefan Heine die NYT in Sachen Wordle vom deutschen Markt fernhalten wolle. Also dürfen beide den Markennamen Wordle in Deutschland nutzen.
Das letzte Wort ist in dieser Angelegenheit allerdings noch nicht gesprochen, denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die New York Times Company kann beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg noch Berufung einlegen.
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(ps) 25.07.2024
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