Samstag, 15. August 2026

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Landgericht Hamburg: Deutsche Umwelthilfe gewinnt zwei Verfahren wegen irreführender Werbung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit Sitz in Hannover sowie Geschäftsstelle in Radolfzell geht in Sachen Klimaschutz nicht nur gegen Städte und Ministerien auf Länder- bzw. Bundesebene vor, sondern auch gegen Unternehmen, wenn diese mit nicht beweisbaren oder haltbaren Aussagen werblich auftreten.
Am Landgericht Hamburg hat die DUH am Freitag, dem 9. August 2024 gleich zwei Prozesse gewonnen. Im Verfahren gegen den in Hamburg ansässigen Kreuzfahrt-Anbieter TUI Cruises GmbH ging es um die Werbe-Aussage "2050 Dekarbonisierter Kreuzfahrtbetrieb (Net zero)". Für das Landgericht Hamburg ist das ein irreführendes Werbe-Versprechen, sofern das so begründet wird so wie es unter diesem Link ersichtlich ist. Daher hat das Landgericht diese Werbung untersagt (Urteil vom 9. Aug. 2024 - Az. 315 O 9/24, noch nicht rechtskräftig).
Für die DUH hat dieses Urteil eine besondere Bedeutung, weil die DUH damit erstmalig gegen ein Werbeversprechen vorgegangen ist, das erst weit in der Zukunft eintreten soll. Das Landgericht Hamburg hält in seinem Urteil fest: "Auch Ziele eines Unternehmens können Auswirkungen auf die gegenwärtige Verbraucher-Entscheidung haben. (…) Ein wesentlicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise hat in Zeiten des menschengemachten Klimawandels und in dem Wissen, dass es sich bei Kreuzfahrten um energieintensives Reisen handelt, ein gesteigertes Interesse an umweltbezogenen Maßnahmen der Beklagten. Dieser Teil der Verkehrskreise ist dazu geneigt, sich vor der Buchung über die von der Beklagten getroffenen und geplanten klimabezogenen Maßnahmen auf der Webseite der Beklagten zu informieren und seine Geschäftsentscheidung von den (angekündigten) Maßnahmen abhängig zu machen."

Des Weiteren hat das Landgericht Hamburg auch die DUH-Klage gegen den Energie-Konzern Shell entschieden. Der in Hamburg ansässige Mineralöl-Anbieter darf nicht damit werben, seinen Kunden ein CO2-neutrales Autofahren zu versprechen. Für nur 1,1 Cent pro getanktem Liter Benzin oder Diesel und damit weniger als einem Euro pro Tankfüllung soll das möglich sein (Urteil vom 9. Aug. 2024 - Az: 315 O 108/22).
Die DUH hatte die Shell Deutschland GmbH im Mai 2022 aufgefordert, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben und nach der Weigerung Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht.

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(ps) 12.08.2024



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