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Bundesverwaltungsgericht setzt Sofortvollzug des COMPACT-Verbots teilweise aus

Das Bundesverwaltungsgericht setzt das Compact-Verbot von Nancy Faeser vorläufig außer Kraft - Foto: Michael Moser Images
Eine empfindliche Schlappe musste das
Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) beim Vorgehen gegen die
Compact-Magazin GmbH hinnehmen. Der in Falkensee bei Berlin ansässige Verlag hat sich erfolgreich gegen das ausgesprochene Verbot wehren können. Der 6. Senat des
Bundesverwaltungsgerichts hat im Eilverfahren entschieden, dass der Sofortvollzug des Verbots von
Compact teilweise ausgesetzt wird (Beschl. v. 14.08.2024, Az. 6 VR 1.24).
In seiner Presse-Info betont das in Leipzig ansässige Bundesverwaltungsgericht einerseits wiederholt die Bedeutung der Presse- und Meinungsfreiheit, stellt andererseits aber auch klar, dass das Vereinsrecht samt seiner Verbotsbestände sehr wohl auch auf Medien-Unternehmen angewendet werden dürfe. Gleichwohl bedarf es einer Abwägung in Sachen der Verhältnismäßigkeit: "Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen."
Das nun folgende Verfahren dürfte Monate oder gar Jahre dauern. Bis zum Abschluss des Verfahrens darf Compact weiter erscheinen. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Entscheidung aus Leipzig eine Schlappe für die Bundesinnenministerin Nancy Faeser.
Die Medien-Verbände in Deutschland begrüßen durchweg, dass das Bundesverwaltungsgericht das Compact-Verbot außer Vollzug gesetzt hat und damit der Presse-Freiheit den Vorrang eingeräumt hat.
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(ps) 14.08.2024
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