Samstag, 15. August 2026

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VG Leipzig: MDR muss Wahlwerbe-Spot von Die Partei ausstrahlen

Provokante Wahlwerbe-Spots stellen für die öffentlich-rechtlichen Sender in aller Regel eine besondere Herausforderung dar. Einerseits sind sie zur Ausstrahlung der Wahlwerbe-Spots verpflichtet, andererseits sind sie auch zur Einhaltung der guten Sitten verpflichtet. Das letzte Wort haben daher des Öfteren die Verwaltungsgerichte.
Beim Verwaltungsgericht Leipzig hat DIE PARTEI erfolgreich gegen den MDR geklagt und im Eilverfahren die Ausstrahlung eines recht provokanten Wahlwerbe-Radiospots durchsetzen können (Beschluss vom 16. Aug. 2024 - Az.: 1 L 473/24). Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Der Inhalt des Wahlwerbe-Spots
In dem Radio-Spot zur Landtagswahl in Sachsen, der als "Hörspiel" aufgebaut ist, hört ein Paar, dass die neue Landesregierung für Sachsen vereidigt worden ist. Der Mann stellt darauf fest: "De AfD ham‘se vereidischt. Die Faschisden sind wieder anner Macht."
Daraufhin besorgt das Paar eine Waffe und erschießt zunächst zwei Personen aus dem Bekanntenkreis, die die AfD gewählt haben. Danach schießt der Mann noch auf weitere Personen, die ihm nicht bekannt sind und begründet das mit den Worten, dass es bei 50% Zustimmung für die AfD schon die richtigen treffen werde.
Seine Ehefrau begrüßt das mit dem Wort "Nunu!". Der Wahlwerbe-Spot endet mit dem Satz "Bevor es zu spät ist: Wählen Sie die PARTEI."

Nach Ansicht des VG Leipzig stellt dieser Wahlwerbe-Spot weder eine Aufstachelung dar noch handelt es sich um die verharmlosende Schilderung von Gewalttätigkeiten.
Entscheidend sei der Satz am Schluss des Wahlwerbe-Spots, aus dem sinngemäß hervorgehe, dass das beschriebene Szenario nicht gewünscht wird - also weder die Wahl der AfD noch die Tötung von AfD-Wählern.

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(ps) 19.08.2024



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