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FDP verklagt rbb auf Teilnahme an Wahlkampf-Debatte
Der
FDP-Landesverband Brandenburg hat beim
Verwaltungsgericht Potsdam Klage gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunksender
rbb eingereicht, um auf diesem Wege per einstweiliger Anordnung eine Teilnahme an der TV-Debatte des rbb am 17. September 2024 vor der Landtagswahl in Brandenburg zu erzwingen. Die Landtagswahl geht bekanntlich am 22. September 2024 über die Bühne.
Der rbb hatte die FDP nicht eingeladen, weil nur Spitzenkandidaten der Parteien eingeladen wurden, die eine realistische Chance haben, erstmals oder erneut in Fraktionsstärke in den brandenburgischen Landtag einziehen. Außerdem wurden die Spitzenkandidaten der Parteien eingeladen, die das politische Geschehen im brandenburgischen Landtag in der auslaufenden Legislatur-Periode mitgestaltet haben. rbb-Chefredakteur David Biesinger verweist bei rbb24 darauf, dass die FDP keines dieser beiden Kriterien erfülle.
Prof. Nico Härting, Inhaber der Berliner Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte, vertritt die Interessen der FDP Brandenburg, sieht das Parteienrecht als entscheidendes Kriterium: "Die Relevanz einer Partei bestimmt sich nicht nach der letzten Meinungsumfrage, sondern nach der bundes- und landespolitischen Bedeutung der Partei."
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(ps) 26.08.2024
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