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VG Köln: Äußerungen von Ermittlerin und Landgerichtspräsidenten in Cum-Ex-Dokumentation verletzen Persönlichkeitsrechte von Warburg-Banker Christian Olearius
Das
Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Äußerungen von
Anne Brorhilker, ehemalige Oberstaatsanwältin, und
Dr. Stefan Weismann, Präsidenten des
Landgerichts Bonn, im Dokumentarfilm
Der Millionenraub. Eine Staatsanwältin jagt die Steuer-Mafia die Persönlichkeitsrechte des Bankiers
Christian Olearius verletzen (Urteile vom 27. Sept. 2024 - Az.: 9 K 2971/22 (Äußerungen Brorhilker) und 9 K 2938/22 (Äußerungen Dr. Weismann)). Gegen das Urteil hat das VG Köln die Berufung zugelassen, über die dann das
Oberverwaltungsgericht Münster zu entscheiden hätte.
In dem vom NDR und WDR produzierten Dokumentarfilm geht es um den Cum-Ex-Skandal und die Rolle der Hamburger Warburg-Bank.
In der Presse-Info vom 27. September 2024 erläutert das VG Köln: Die Äußerungen der ehemaligen Oberstaatsanwältin „Die fühlen sich halt über allem drüber stehend – auch über dem Gesetz“, und „Das ist ein Merkmal, was organisierte Kriminalität auszeichnet“, verletzen den Bankier und Kläger Christian Olearius in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Entsprechendes gilt für die Äußerung des Landgerichtspräsidenten „Was dort passiert, ist organisierte Kriminalität. Die unterscheidet sich vom Kriminalitätsgehalt in nichts von Rauschgiftbanden, Clan-Kriminalität, Sprengungen von Geldautomaten – das ist alles derselbe kriminelle Gehalt.“
Die Äußerungen riefen für den Kläger die Gefahr einer vorverurteilenden Ächtung in der Öffentlichkeit hervor. Sie erweckten den Eindruck, der Kläger sei der ihm vorgeworfenen strafbaren Tat bereits überführt worden, obwohl das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen war. Auch wenn ein Zusammenhang der allgemein zu Cum-Ex-Akteuren getroffenen Äußerungen zu dem Kläger, der nur an anderer Stelle des Films gezeigt und namentlich genannt wird, erst durch die von den Autoren des Films gewählte Gestaltung entstand, müssen die Justizbehörden sich diesen zurechnen lassen. Durch die Bereitschaft zur Mitwirkung an dem Film haben sie eine Ursache für die von ihren Äußerungen ausgehende Wirkung gesetzt.
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(ps) 03.10.2024
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