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OVG Berlin-Brandenburg: BMI muss Nius Auskunft erteilen

Der 6. Senat des OVG Berlin-Brandenburg hat dem Portal Nius Recht gegeben - Foto: Peter Strahlendorf

Der 6. Senat des OVG Berlin-Brandenburg hat dem Portal Nius Recht gegeben - Foto: Peter Strahlendorf
Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren verpflichtet, dem Online-Nachrichtenportal Nius darüber Auskunft zu erteilen, gegen welche Person es im Jahr 2022 mit einem anwaltlichen Unterlassungsbegehren vorgegangen ist und wie die beanstandete Äußerung lautete, so der Beschluss vom 18. Oktober 2024 – OVG 6 S 37/24). Der Beschluss ist unanfechtbar.

In der Presse-Info vom 18. Oktober 2024 heißt es zur Erläuterung: "Nach Auffassung des 6. OVG-Senats hat der Betreiber des Online-Nachrichtenportals einen verfassungsunmittelbaren presserechtlichen Auskunftsanspruch. Das Portal sei ein im Internet frei zugängliches, audiovisuelles und journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot. Deshalb sei es im Hinblick auf den Auskunftsanspruch der Presse oder dem Rundfunk im funktionalen Sinn gleichzustellen. Zudem bestehe hinsichtlich des in Rede stehenden Auskunftsbegehrens ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein Aktualitätsbezug, die eine Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigten. Der Antragsteller habe hinreichend dargelegt, dass es sich beim Vorgehen der Bundesregierung gegen regierungskritische Presseberichterstattung mit Hilfe externer Anwaltskanzleien um ein neues Phänomen handele, an dem ein großes Interesse der Öffentlichkeit bestehe."

Das OVG-Urteil wird als juristische Niederlage für Bundesinnenministerin Nancy Faeser gewertet.

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(ps) 25.10.2024



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