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BGH: Burda-Magazin Freizeit Spass durfte Luftbild von Schumacher-Villa veröffentlichen

Der VI. Zivilsenat des BGH hat einen Unterlassungsanspruch der Familie Schumacher verneint - Foto: Joe Miletzki

Der VI. Zivilsenat des BGH hat einen Unterlassungsanspruch der Familie Schumacher verneint - Foto: Joe Miletzki
Mit Akribie prüfen die Anwälte der Familie Schumacher nicht nur sämtliche Veröffentlichungen rund um den ehemaligen Rennfahrer Michael Schumacher, der bekanntlich im Dezember 2013 einen schweren Ski-Unfall hatte und seitdem nicht mehr öffentlich auftaucht, sondern gehen auch systematisch gegen alle Medien vor, wenn dort etwas über Michael Schumacher berichtet wird, dass der Familie gegen den Strich geht. Besonders betroffen davon ist die Boulevard-Presse.

Die kann nun einen durchaus bemerkenswerten Erfolg feiern. Dabei geht es um eine Luftbild-Aufnahme von der Ferienvilla der Familie Schumacher auf Mallorca, die vom Burda-Magazin Freizeit Spass publiziert wurde. Hier hat der in Karlsruhe ansässige Bundesgerichtshof die Urteile vom Landgericht Frankfurt sowie vom Oberlandesgericht Frankfurt revidiert und den Anspruch auf Unterlassung verneint (Urteil vom 5. Nov. 2024 - Az.: VI ZR 110/23).
Der BGH sieht zwar eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte, aber dieser Eingriff in die Privatsphäre sei nicht rechtswidrig, da die mit dem Foto publizierten Texte keinen Rückschluss auf die genaue Lage der Villa zulassen. Daher überwiegt in diesem Fall das Recht auf Pressefreiheit.

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(ps) 03.12.2024



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